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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo!
Ich bin vor fünf Monaten mit meinem damaligen Freund in meine jetzige Wohnung gezogen. Er stand auch mit im Mietvertrag.
Die Kosten der gesammten Miete habe ich übernommen und von meinem Konto überwiesen. leider erfolgte nach drei Monaten eine Trennung und der Vermieter schrieb einen neuen Mietvertrag, den ich alleine unterzeichnete. Nach einer Woche zog jedoch mein Freund wieder ein und es war uns zu peinlich den Vermieter wieder darauf anzusprechen und beließen den Mietvertrag alleine auf meinem Namen. Nun ist er schon wieder ausgezogen und ich habe die Nase voll und möchte ausziehen in eine kleinere Wohnung. Auch die Kaution habe alleine ich aus meiner Tasche bezahlt.
Leider ist auch meine momentane lebenssituation durch Kündigung meiner Arbeitsstelle in einen "nicht Miete zahlen könnenden" Zustand geraten.

Frage 1: Habe ich nun die Möglichkeit die ausstehende Miete von meinem Ex Freund erstattet zu bekommen, da ich nachweislich generell, auch in seiner Kündigungsfrist die volle Miete weiter gezahlt habe?

2.Frage: Aufgrund der ausstehenden Miete will mein Vermieter nun eine Wohnungsbesichtigung durchführen-hat er das Rech dazu unter Angaben diesen Grundes??

Frage 3: kann ich aufgrund der Umstände irgendwie vorher aus dem Mietvertrag "austreten"?

Frage 4: Die Frau meines Vermieters verlangt die schnellstmögliche Zahlung (für mich völlig verständlich) und droht alleine mir mit einen Anwalt ,obwohl mein Ex nicht einen Cent der Miete mal irgendwann bezahlt hat. Hat er(mein Ex-Freund) nicht auch im Nachhinein nun eine Nachzahlung zurfolge zu leisten, welche man mit meiner nun ausstehenden Miete verrechnen kann?

Ich würde mich freuen, wenn mir jemand meine Fragen beantworten könnte, denn ich war noch nie in einer solchen Situation und möchte auch schnellstmöglich wieder heraus kommen, da ich wirklich nicht mehr schlafen kann. Alles wird auf meine Haut abgewälzt und mein Ex lacht sich ins Fäustchen, da muss es doch etwas geben, was auch mich unterstützt, oder? Alle Mieter dieses Hauses können ausnahmslos bezeugen, dass er bis vor kurzem noch bei mir gewohnt hat, obwohl er nicht mehr im Mietvertrag stand.

3 Kommentare zu „Starke Auseinandersetzung mit dem Vermieter! HILFE!!!!!!!!!!”

*Jana* aktiver Benutzer

Hallo

zu Frage 1: ich denke mal, da wirst du schlechte Karten haben. Warum habt ihr nicht immer Halbe-Halbe gemacht?

zu Frage 2: der Vermieter kann in die Wohnung, klar. Er sollte sich nur rechtzeitig dazu anmelden.

zu Frage 3: du musst die gesetzliche Kündigungsfrist einhalten. Vielleicht findest du vorher schon einen Nachmieter, der früher in das MV einsteigt (vorausgesetzt, dein VM willigt ein)

zu Frage 4: du allein stehst im Mietvertrag, also bist du allein dafür "haftbar"

Smarty3112

Hm, sowas ist immer etwas kompliziert ...

Du kannst vielleicht nachweisen das Du die Miete gezahlt hast, aber er kann immer noch sagen, das ihr das anders verrechnet habt, in dem er sagt, das er zB. dafür einkaufen war regelmäßig etc. .. das zu belegen ist genauso schwer wie das gegenteil ...

Austreten kannst du nur in der gesetzlichen Kündigungsfrist.

Deine vermieterin kann dich erst fristlos kündigen oder vielmehr räume lassen, wen du 2 Monatsmieten nicht gezahlt hast ( und selbst dannd auert das teilweise bis zu über einem jahr das sie die Klage durch hat ).

Was die mietschulden angeht, so kannst du zwar jetzt bei den Ämtern Wohngeld oder dergleichen beantragen, aber die tragen die Mietschulden nicht, denn, du bist verpflichtet in einer solchen Situation sofort und unverzüglich die Ämter auf zu schen. das gleiche hattenw ir auch, bekamen augrund dessen nach einen jamr die Räumungsklage ( hatten zwei Mieten nicht gezahlt, danach aber wieder nromal gezahlt, es fehlten jedoch zwei die wir in raten abzahlten, jedoch hat die Vermietung "versäumt" das verfahren zu stoppen ).
Wenn du aber jetzt ausziehst und von den Ämtern das Geld was du monatlich benötigst dazu bekommst, zahlen die in der Regel die Miete ab Datum der Antragsstellung. Die fehlende Miete kann dein vermieter doch mit der kaution verrechnen, meist sind das ja 2 Monatsmieten.

Liebe Grüße, Jenny

Gast Experte!

Hallo, tut mir leid, aber Jana hat uneingeschränkt recht; vergiss Smarty!
andreas007

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