Wohnen und leben
Einloggen Registrieren
Werbung
Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo,

wir wohnen in einem 3 WE-Gebäude mit Hof und ein bisschen Grünstreifen. Im Mietvertrag steht, dass wir draußen fegen und Schnee räumen sollen und ein Recht auf Hofnutzung haben.

Nun ist es leider so, dass unser Vermieter (der nur sehr sporadisch vorbeikommt) andere Vorstellungen von Gartengestaltung hat als wir bzw. die Nachbarn; er reißt ohne zu fragen Büsche und Blumen heraus, die die Nachbarn selbst gepflanzt haben, sägt gegen unseren Protest Bäume ab und hat jetzt sogar Topfpflanzen der Mieter, die offenbar sein ästhetisches Empfinden stören, weggeworfen.

Dafür beklagt er sich neuerdings (und nach ein paar misslungenen Heckenschneideversuchen seinerseits...) darüber, dass wir nicht seine Hecke schneiden, Efeu vom Haus entfernen usw. Soweit ich weiß, sind wir dazu aber ohne entsprechende Klausel im Mietvertrag nicht verpflichtet. Oder?

Haben wir Mieter eigentlich ein Mitspracherecht, wie der Garten/Hof gestaltet wird? Die "Aktionen" geschehen vorzugsweise dann, wenn keiner da ist, oder auch gegen Einspruch. Dürfen wir denn keine Blumen (in Töpfen!) in den Hof stellen, bzw. darf der Vermieter diese einfach entfernen?

Ein trauriges Blumenkind

0 Kommentare zu „Gartengestaltung - Mitspracherecht?”

Antwort schreiben

Nur registrierte Benutzer können auf Beiträge antworten.