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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo,

wir haben seit einem Jahr ein Reihenhaus gemietet, da sind die Gärten der Nachbarn direkt an unserem Garten mit dran. Die Gärten werden durch einen Zaun getrennt. Leider ist dies kein Sichtschutzzaun
Ein Nachbar hat sich jetzt dieses Jahr schon mehrfach bei unserem Vermieter beschwert, dass wir uns doch um den Garten kümmern sollen, denn er mäht ja auch schliesslich jede Woche. Wir haben bisher alle 3-4 Wochen gemäht 1 Mal gemäht, während er in dieser Zeit schon 4 Mal gemäht hat. Und wo Löwenzahn blühte, sollten wir doch den Löwenzahn entfernen, damit der nicht in Nachbars Garten fliegt und dann da wächst.
Und wir sollen bloss das Gras am Zaun nicht vergessen mit dem Kantentrimmer zu entferen.

Wie sieht es rechtlich aus?

Gibt es überhaupt Vorschriften, wie oft ein Rasen gemäht werden muss?
Und hat der Nachbar das Recht, sich beim Vermieter zu beschweren?
Der Vermieter hat uns das vorgetragen, das sich der Nachbar mal wieder beschwert hat, was will der Nachbar eigentlich mit seinen Beschwerden bezwecken?
Er wohnt leider schon über 15 Jahre dort und wir leider erst so kurz, aber es kann ja nicht sein, dass er uns vorschreiben kann, wie und wann wir den Garten zu pflegen haben.

Viele Grüße

Sandra
Stichwörter: gartenpflege + nachbarn + wollen + bestimmen

1 Kommentar zu „Gartenpflege, Nachbarn wollen bestimmen”

Susanne Experte!

Der Nachbar kann sich doch beschweren, soviel er will. Da sollte der VM mal hart durchgreifen und ihm mitteilen, dass ihn das definitiv nichts angeht. Bei EFH ist der Garten mitgemietet, dh Ihr habt mehr als nur Nutzungsrecht. Demnach könntet Ihr sogar unter dem Schutzmäntelchen des "Naturgartens" alles verwildern lassen, ohne dass es der VM verbieten kann! Und der Nachbar erst recht nicht.

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