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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo,

wir haben vor fünf Jahren ein Haus bezogen und damals auch eine Kaution bezahlt. Ging etwas durcheinander, da die Kaution der letzten Wohnung mit verrechnet wurde. Jetzt -nach 5 Jahren - fällt dem Vermieter auf, dass eigentlich eine Monatsmiete zuwenig gezahlt wurde, er verlangt eine Nachzahlung. Ist er da im Recht oder gibt es auch bei Mietkautionsforderungen so etwas wie eine Verjährungsfrist?

danke für eure evtl. Hilfe

matthias

1 Kommentar zu „Verjährung von Mietkautionszahlung”

Susanne Experte!

Nein, die Kautionshöhe ist Vertragsbestandteil, die Forderung kann damit nicht verjähren.

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