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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo Forum,

das von mir gemietete Haus wird mit Gas geheizt. Bevor in dieses Haus eine Zentralheizung eingebaut wurde (war vor meiner Zeit) stand in jedem Zimmer ein Gasofen.

Und aufgrund der derzeitigen Gaspreise bin ich am Überlegen, ob ich mir für das Wohnzimmer einen Holzofen stelle - ich könnte damit das ganze obere Stockwerk (ca. 50 qm) zumindest so warm halten, dass ein deutliches Einsparen an Gas gegeben wäre.
Ein Kamin steht zur Verfügung, soweit ich weiß, müsste aber der Kaminkehrer prüfen, ob dieser für mein Vorhaben auch zulässig ist?! Denke ich da richtig?

Und mein nächstes "Problem".
Muss meine Vermieterin dazu ihr Okay geben? Im Grunde kann es ihr doch einerlei sein, ob ich per Holzofen dazu heize.
Sämtliche anfallenden Kaminkosten gehen bisher auf meine Kosten, also ist sie dadurch auch nicht weiter belastet.

Was sagt das Mietrecht dazu?

LG P.
Stichwörter: vermieter + zustimmung

3 Kommentare zu „Zustimmung der Vermieter?”

Susanne Experte!

Umbauten bedürfen der Zustimmung des Vermieters. Die Prüfung durch den Kaminkehrer ist eine gute Idee. Die Begründung, warum der VM nichts dagegen haben sollte, hast Du Dir selbst gegeben. Warum also nicht mal mit dem VM sprechen!

volker* Experte!

Hallo P,

wenn für den Kamin noch immer Kosten abgerechnet werden, könnte es sein, dass dieser für die Zentralheizung benötigt wird.

Also zuerst den Vermieter fragen und dann ggf. den Kaminkehrer.

Viele Grüße
Volker

Gast Experte!

Vielen Dank Euch zwei,

@Susanne
Handelt es sich beim Aufstellen eines Kaminofens um Umbau - nein, oder? Oder meinst Du die evtl. "Umrüstung" des Kamins?

@Volker
Ein Kamin wird definitiv für die Zentralheizung genutzt, da ist aber noch ein zweiter. Dieser wurde früher sicherlich auch benutzt, die Frage ist nur, ob er für mein Vorhaben geeignet ist - dies kläre ich am Besten mit dem Kaminkehrer.

Danke Euch Beiden
P.

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