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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Nach der Kündigung meiner Wohnung weigert sich der Vermieter, diese abzunehmen, weil Kratzer im Parkettboden sind, welche über normale Abnutzung hinaus gehen.

Ich bezog die Wohnung vor ca. 2,5 Jahren mit einem mittelgrossen (15 kg) Hund. Der Vermieter war damit einverstanden und es wurden keinerlei Zusatzklauseln im Mietvertrag festgehalten.
Zu dieser Zeit war die Wohnung neu renoviert. Der Boden (sehr altes, nicht mehr sehr hochwertiges Parkett) war ebenfalls neu abgeschliffen und mit Hochglanzlack versiegelt.

Nun gibt es eine Stelle (ca. 1 qm) im Wohnbereich, die etwas mehr zerkratzt ist und diese bemängelt der Vermieter. Zu Recht, das ist mir klar. Allerdings sehe ich keine Veranlassung, deshalb das gesamte Zimmer (26 qm) neu abzuschleifen und zu versiegeln, wie es der Vermieter fachmännisch durchführen lassen will.

Wir haben vorerst vereinbart, eine Firma um einen Kostenvoranschlag zu bitten und eventuell einen Gutachter zu beauftragen. Damit möchte ich zunächst noch warten um unnötige Kosten zu vermeiden, und möchte mich erst rechtlich beraten lassen.

Desweiteren zweifle ich an seiner Aussage schon aus dem Grund, da es wie erwähnt keinerlei Vertragsklauseln diesbezüglich gibt. Alles was vereinbart wurde, habe ich eingehalten.

Welche Rechte hat der Vermieter und wie kann ich mich schützen?

Eine Mietkaution in Höhe von 2 Kaltmieten ist hinterlegt.

Ich wollte es über die Haftpflicht meines Hundes versuchen, denn eigentlich hat er dies verursacht. Meine eigene Haftpflicht läuft noch nicht lange genug.

Wie stehen meine Chancen? Hab ich mit einer dicken Rechnung zu rechnen?
Stichwörter: parkettboden + renovieren

4 Kommentare zu „parkettboden renovieren?”

Susanne Experte!

Grundsätzlich ist das Abschleifen des Parketts Sache des Vermieters, das kann er auch per Klausel nicht auf den Mieter abwälzen. Es dreht sich hier aber gar nicht um den Mietvertrag, sondern um Schadenersatz nach § 823 BGB.
Normale Abnutzung ist mit der Miete abgegolten. Dass es sich nicht um normale Abnutzung handelt, wurde von Dir zugegeben.
Inwiefern hier Deine Versicherung oder die für den Hund einspringt, kann Dir hier auch keiner sagen, da musst Du schon nachfragen.
Klar ist allerdings, dass hier schon das ganze Zimmer gemacht werden muss.

Cora

Hallo, ich habe eine Frage.
Im Mietvertrag steht, dass bei Auszug der Parkett abgeschliffen werden muss. Vor 5 Jahren haben unsere Mieter den Parkettboden frisch abgeschliffen und versiegelt bezogen.
Die Miezer sdind mittlerweile ausgezogen und haben das Haus in einem katastrophalen Zuztand verlassen. So kann man das Haus keinesfalls weiter vermieten.
Sie weigern sich nun sich an den Mietvertrag zu halten und wollen diesem nicht Folge leisten, wie beispielsweise den Parkettboden abschleifen.
Von zahlreichen Leuten haben wir mittlerweile gehört, dass dies regelrechte "Schlappsäue" seine und noch anderweitig Rechnungen offen haben.
Müssen sich die Mieter an den Vertrag halten?
Vielen Dank,

Cora

Susanne Experte!

Verträge sind grundsätzlich einzuhalten. Allerdings können bestimmte Klauseln nichtig sein, so auch die Klausel über das Abschleifen des Parkettbodens.

Das Abschleifen und Versiegeln des Parkettfußbodens ist keine Schönheitsreparatur (LG Osnabrück 1 S 1099/00 und 1 S 14/01 (11) WM 2001, 43 8) .

weitere Urteile siehe hier:

http://www.relaw.de/Mietrecht/Urteile/Renovierung/renovierung.html[/url:e02b9]

Gast Experte!

Vielen Dank für Ihre Antwort.
An andere Sachen im Vertrag wie beispielsweise Streichen der Heizkörper müssen sich die Mieter nach dem Auzug aber halten, oder?

Viele Grüße,
Cora

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