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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo, brauche dringend mal Eure Hife. Habe bis 09/2002 zur Miete gewohnt und bin dann umgezogen. Jetzt, also 2005, bekam ich für den Abrechnungszeitraum 03/2000 bis 03/2001 die Betriebskostenabrechnung zugestellt. (saftige Nachzahlung) Ist das eigentlich rechtens, leider gilt hier noch nicht das neue Mietrechtsgesetz.

Danke für Eure Hilfe!

3 Kommentare zu „Nebenkostenabrechnung aus 2001 jetzt erst zugestellt”

volker* Experte!

Hallo micha30,

die Betriebskostenabrechnung wird vermutlich noch zu bezahlen sein.

Der Anspruch ist jedoch evtl. verwirkt und/oder verjährt.

Verjährungsbeginn kann aber auch erst jetzt (nach Zugang der Abrechnung) sein. Weiß ich auch nicht genau.

Am besten mit Anwalt klären.

Viele Grüße
Volker

Gast Experte!

Eine Betriebskostenabrechnung muss innerhalb von 12 Monaten erfolgen.

Da die Abrechnungsperiode hier 03/2001 endet muss Dir die Abrechnung bis 03/2002 zugehen.

Da dieser Zeitpunkt deutlich überschritten ist musst Du nichts mehr zahlen.

Gast Experte!

Hi Micha30, richtig erkannt.
Ich würde zahlen.


Gem. Artikel 229, § 3 Abs. (9) EGBGB ist § 556 Abs. (3) Satz 2 bis 6 des
BGB-neu nicht anzuwenden auf Abrechnungszeiträume, die vor dem 01.09.2001
endeten.


Gruss det11

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