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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Herr A vermietet Herr B eine Wohnung.
Herr A versichert im Mietvertrag das es eine Zentrale Heizung gibt und diese von der Hausverwaltung betrieben wird.
Herr B hat seit dem Einzug das Problem das die Heizung nicht richtig funktioniert oder sogar komplett ausfällt. Allerdings wurde versichert das dies repariert wird (mündlich im Beisein von Zeugen).
Herr B. hat sich mittlerweile einen Fachanwalt für Mietrecht geholt doch der Anwalt sagt immer nur Mietminderung.
Herr B. ist gestern Vater geworden und seine Frau mitsamt Kind kommen nächste Wocher aus dem Krankenhaus heraus. Da die Heizung komplett abgestellt ist (angeblich defekte Pumpe) und Herr A das Problem immer auf die Hausverwaltung schiebt ist nicht zu erwarten das bis nächste Woche die Heizung angeschalten wird.
Die Hausverwaltung äußert sich lediglich wie folgt: Zitat: Machen sie was sie wollen, ich stecke kein Geld mehr in dieses Haus, verklagen sie mich doch).
Herr B hat mittlerweile nun schon eine 30% Mietkürzung bei Herrn A (mehrere Probleme).
Allerdings kann Herr B es sich NICHT leisten jetzt noch elektrisch zu heizen da er Hartz Empfänger ist und die Kürzung beim Arbeitsamt angeben muss.
Hat Herr B's Anwalt recht das man nichts machen kann außer die Miete zu kürzen?
Wie soll Herr B für die notwendige Wärme seines Neugeborenen sorgen?
Herr B muss mittlerweile Winterkleidung in der Wohnung tragen und hat wahrscheinlich sogar eine Nasennebenhöhlen-Entzündung durch die Kälte.
Ein Auszug ist ausgeschlossen da ein Auszug mit einem Säugling so gut wie unmöglich ist.
Stichwörter: heizung + baby

1 Kommentar zu „Heizung + Baby”

volker* Experte!

Hallo EMOTOPIA,

bei Totalausfall der Heizung ist nach meiner Kenntnis eine Minderung von 75 % von Gerichten anerkannt worden.

Wenn noch weitere Minderungsgründe bestehen, also Miete zu 100 % kürzen. Mit dem Anwalt absprechen.

Weiterhin Frist setzen, bis zu der die Heizung repariert sein muss (ca. 14 Tage sind vermutlich einzuhalten).

Nach Ablauf ohne Reparatur vom Anwalt fristlose Kündigung aussprechen lassen und Schadenersatz fordern. Bereits jetzt neue Wohnung (in Abstimmung mit Hartz IV Behörde) suchen.

Viel Glück
Volker

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