Wohnen und leben
Einloggen Registrieren
Werbung
Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo Forum,

wir wohnen seit ca. 6,5 Jahren in dieser Wohnung. Bei Einzug war ein Teppich verlegt, der mittlerweile ca. 12-13 Jahre alt ist und trotz mehrmaliger Reinigung im Jahr mit einem Spezial-Teppichreiniger mittlerweile nicht mehr sehr ansehnlich ist (die Farbe mintgrün trägt sicherlich noch mehr dazu bei).
Die Vermieterin stellt auf stur daher meine Frage: Nach wievielen Jahren Teppichlebenszeit kann ich verlangen, daß dieser vermieterseitig erneuert wird?

Besten Dank,
Jesses
Stichwörter: teppichproblem

2 Kommentare zu „Teppichproblem”

immomaster aktiver Benutzer

hallo,

die lebensdauer eines teppichbodens wird seitens der gerichte auf ca. 15 jahre festgelegt.

wenn der teppichboden mit vermietet ist, kannst du dann eine erneuerung beanspruchen.

Oliver Curd Experte!

Hallo,

für mittlere Teppichqualität setzen die Gerichte 10 Jahre an, für bessere bis 15 Jahre. Ist der Teppichboden verschlissen, kommt neben dem Anspruch auf Austausch auch 15 % Mietminderung in Betracht (OLG Celle WM 95,584)

Antwort schreiben

Nur registrierte Benutzer können auf Beiträge antworten.