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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
hallo,

brauche dringend rat!
ist es zulässig, dass der vermieter eines 3-fam.-hauses eine leerstehende wohung nicht in die heizkostenabrechnung mit einbezieht?

bei der gesamtwohnfläche wurde nur unsere (101 qm) und seine eigene (105 qm) angegeben. Die leerstehende eg-whg. (79 qm) die er übrigends selbst noch mitbenutzt ist nicht angegeben.

bei der umrechnung aller anderen nebenkosten wurde die gesamtwohnfläche von 285 qm übernommen, nur eben nicht bei den heizkosten.

eine nk-nachforderung (zugang am 24.09.04) von 2004 über € 470,00 habe ich bereits beglichen.
wir sind inzwischen ausgezogen. heute kam die abrechnung für die letzten 8 monate u. unsere kaution abzgl. nachzahlung.

nach ansprache dieses problems meinte er nur, er würde die wohnung nur mit heizstrahlern beheizen.
trotzdem entstehen doch mehrkosten meinerseits weil ich mitzahlen muss, wenn warmwasser durch die leitungen bzw. steigstränge zirkuliert.

Inwieweit ist dies zulässig, und kann ich evtl. noch auf korrektur für 2004 bestehen? gibt es evtl. gesetztestexte auf die ich verweisen kann?


bin über jede antwort dankbar!

Binnichtdu

2 Kommentare zu „Falsche Gesamtwohnfläche bei Heizkostenabrechnung. Rechtens?”

Susanne Experte!

Der VM muss die leerstehende Wohnung für alle Nebenkosten miteinbeziehen, als wäre sie mit 1 Person belegt. Die Kosten gehen zu Lasten des VM.

Der Vermieter muss die Betriebskosten für leerstehende Wohnungen grundsätzlich auch dann selbst tragen, wenn er nach Personenzahl abrechnet. Die unbewohnten Wohnungen sind als mit einer Person belegt anzusehen (AG Köln 201 C 609/96; WM 98, 290).


Rechnet der Vermieter die Nebenkosten nach Wohnfläche ab, muss er die Kosten für leer stehende Wohnungen selber tragen (AG Köln 208 C 581/98, WM 2000, 37).

Gast Experte!

Vielen Dank für die schnelle Hilfe!

Wir haben festgestellt, dass alle Abrechnung seit 2003 mit der
falschen qm-Zahl berechnet wurden.
Uns entstehen dadurch Nachforderungen von über € 200,00

Die kann ich doch noch alle anfechten, oder?

Binnichtdu

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