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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo,
ich habe ein kleines Problem. Ich werde am Freitag aus meiner jetzigen Wohnung ausziehen, weil ich Probleme mit dem Vermieter habe d.h. er ist fast täglich an den Fenstern und zupft Verwelckte Blüten von Pflanzen ab.
Am Freitag wird es ein Protokoll geben. Aber ich möchte dem Vermieter nicht die Neue Wohnungsanschrift geben.

Ist das Rechtens. Bitte um eine Dringliche Antwort.

Gruß
Olli
Stichwörter: mitteil + neue + vermieter + wohnungsanschrift

1 Kommentar zu „Muss ich dem Vermieter meine neue Wohnungsanschrift mitteil.”

Susanne Experte!

Dringend ein Übergabeprotokoll machen: die Schäden, die der VM im Nachhinein noch feststellen sollte, können sonst noch 6 Monate geltend gemacht werden.
Falls der VM keine Kaution hat, über die noch abrerechnet werden soll und auch keine NK-Vorauszahlung geleistet wurden, die noch abgerechnet werden muss, muss man auch keine Adresse hinterlassen.

Ansonsten stellt es keine Schwierigkeit dar gegen Gebühr Adressen über die Meldeämter zu erfahren!

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