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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo,

ich wohne seit April 2003 in der Mitwohnung meines Vermieters.

Da der Vermieter total verschuldet ist, bekamen vor einiger Zeit (Frühjahr 2005) alle Mietparteien ein Anschreiben von einem Anwalt und hinzukommend eine gerichtliche Abtretungserklärung (Höhe 590.000 €)auf dem Postwege zugestellt, woraus eindeutig hervorgeht, dass die komplette Warmmiete zukünftig auf ein anderes Konto gezahlt werden soll und somit nicht mehr direkt an den Vermieter, weil dieser total verschuldet ist.

Ich bemängelte wiederholt die Reparaturarbeiten in der Mietwohnung, bis sich mein Vermieter persönlich nach den Schäden in der Mietwohnung blicken liess.

Der Ärger ist nun, dass der Vermieter nach der Besichtigung der Wohnung es nun anlehnt, die eine oder andere von mir bemängelte Reparaturen auszuführen.

Bemängelt habe ich:

1.) -
Haustür zur Mietwohnung schliesst nicht mehr richtig, ( da diese nicht mehr korrekt verschliessen lässt, da das Holz im Sommer ja bekanntlich "arbeitet".
Bei der Wohnungstür lehnt er alles ab in stand zu setzen.

2.) -
Das WC-Waschbecken hat einen Sprung, der jedoch nicht von mir verursacht wurde.
Ich soll diesen Schaden meine Hausratsversicherung Bescheid geben, dass die den Schaden bezahlen soll, was ich jedoch nicht machen werde, da ja der Vermieter der Ansprechpartner für alle Reparaturen ist, oder irre ich da ?

3.) -
Desweiteren ist der Esstriss im Wohnungsflur komplett gebrochen, dieser möchte mein Vermieter nur Verspachteln lassen, ist das korrekt ?

4.) -
Desweiteren viel meinem Vermieter bei der Besichtigung auf, dass ich 2 Kaninchen in einer Voliere besitze, nun fordert mich mein Vermieter auch schriftlich auf, diese bis zum 30. Sptember 2005 aus der Wohnung zu entfernen und ihm dieses schriftlich mitzuteilen.In meinem Mietvertrag steht jedoch, dass ich bei Kleintieren keine Erlaubnis für die Haltung einholen müsste und daher fragte ich auch meinen Vermieter im Vorwege nicht nach einer Erlaubnis für die Haltung der beiden Kaninchen.
Frage dazu: Wie soll ich mich hinsichtlich der Kaninchen verhalten ?

5.) -
Mein defekter Boiler (der Leckt nach dem Duschen) den sich der Vermieter auch angesehen hatte bei der Besichtigung, sollte erneuert werden, auf Nachfrage bei dem Klempner will dieser keine Arbeiten mehr für dem Vermieter ausführen, da dieser die Rechnungen nicht bezahlen kann.
Das heisst nun, dass ich keinen neuen Bolier bekomme.
Frage dazu: Welche Rechte habe ich hinsichtlich der Erneuerung des Boilers, der Vermieter teilte mir mündlich mit, dass ich ja einen neuen bekommen würde. Und nun mache ich als Mieter ja das lange Gesicht undbekomme keinen.

6.) -
Sämtliche Hausverschönerungen (Flur, Aussenfassade, Hauseingangstür und die Türen der einzelnen Mietern, etc. werden seit etwa 4 Jahren nicht mehr instand gesetzt, sogar abfallende Steine vom Hauseingsdach interessiert dem Vermieter überhaupt nicht. In den kalten Jahreszeiten werden unteranderem auch erst die heizkörper eingeschaltet wenn wiederholt beim Vermieter angerufen wird, und man schon als Mieter friert in der Wohnung.

Ich bereuue es heute, dass ich hier eingezogen bin, aber so schnell was Neuss finden ist auch nicht so einfach.

Wie soll ich mich in allen hier genannten Prblematiken verhalten ?
Der Mieterverein schlägt schon seit Jahren die Hände über den Kopf zusammen, wenn diese nun den Namen des Vermieters hören...

Ich danke jetzt schon für die Informationen von euch !
Stichwörter: ä

1 Kommentar zu „V e r m i e t e r ä r g e r !!!”

Susanne Experte!

Online, auch in diesem Forum, gibt es Mängeltabellen mit Minderungsangaben. Daher alle Mängel nochmal schriftlich festhalten und mit einer Frist zur Instandsetzung an den VM schicken. Ist der im Verzug, d.h. lässt er den Termin ohne Beseitigung der M verstreichen, kann der Mieter die Miete mindern. Wieviel hier wirklich angebracht ist kann aber nur ein auf Mietrecht spez. RA und Sie einschätzen.
Bezüglich der Kaninchen gilt: Kleintiere dürfen gehalten werden.

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