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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo!

Könnt ihr mir vielleicht helfen? Ich habe am 29.05.2004 einen Mietvertrag unterzeichnet. Leider hat sich gerade ergeben, daß unsere Firma schließt, und ich meinen Arbeitsplatz verliere.
Jetzt kann ich mir die Wohnung natürlich nicht mehr leisten, habe sie jedoch ab heute 01.06. angemietet.

Habe ich auch bei Mietverträgen ein Widerrufsrecht von ein oder zwei Wochen? Oder wie gehe ich am besten vor?
Stichwörter: widerrufsrecht

1 Kommentar zu „Widerrufsrecht?”

FischkoppStuttgart Experte!

Leider haben sie bei einem Mietvertrag kein Rücktrittsrecht.
Unterschrift verpflichtet!

Guter Rat:
Gehen sie zu ihrem Vermieter und reden sie mit ihm.
Ein ehrliches zwischen Mieter un VM ist hier wohl angebracht.
Kein VM ist an einem Mieter interssiert, der die Miete nicht zahlen kann.
Dann kann er die Wohnung gleich verschenken.

VM sind da meistens sehr einsichtig!

Viel Glück

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