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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo,
ich habe eine Wohnung gekündigt und nun bekomme ich drei Monate nach Auszug meine Kaution nicht einmal zur Hälfte zurürck, da der Vermieter auf meine Kosten die Eckventile, Absperrventile und Thermostate in der Wohnung hat ersetzen lassen. Die Rechnung beläuft sich auf satte 670.- € ohne daß ich vorher über die Maßnahmen informiert wurde. Bei der Wohnungsübergabe war von solchen Reparaturen keine Rede. Ich bekam dafür einen freundlichen Hinweis mitgeschickt, daß es sich um Beschädigungen an der Mietsache handelt, , da das Ventil-Abstellen zum normalen Gebrauch gehört, die Kosten also vom Mieter zu erstatten sind.
Ist ein solches Vorgehen rechtens?
Vielen Dank für Eure Hilfe
Tanja
Stichwörter: reparaturen + kostenübernahme

1 Kommentar zu „Kostenübernahme für Reparaturen”

FischkoppStuttgart Experte!

Cooler Vermieter! ! !

Im Vorwege, haben sie die Ventile beschädigt??

Gerade bei Eck und Absperrventilen! Haben SIE diese wärend ihrer Mietzeit beschädigt, oder sind diese einfach nur im laufe der Zeit verkalkt??

Sind diese nur verkalkt, kann der Vermieter die Kosten nicht auf sie abwälzen. Das ist ein Verschleiss bei ordnungsgemässer Benutzung.

Thermostate: Haben sie diese beschädigt? z.B. abgebrochen? ja, dann gilt das Verursacherprinzip.

Nein, verschleiss! Kosten kann der Vermieter nicht auf sie Abwälzen!

Gehen sie Ruhig zum Mieterschutzbund. Kosten hier pro Jahr ca 70Euro. Bei 670 Euro Streitwert kann dieses Interessant sein.

Lassen Sie sich nicht alle Kosten aufs Auge drücken.

Der Mieter haf´tet nur bei übermässiger Abnutzung und Beschädigung.

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