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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Anspruch auf teilweise Untervermietung; Wohngeräusche im Haus

Das Recht zur teilweisen Untervermietung der Wohnung, um die Wohnkostenbelastung zu senken, entfällt nicht wegen der vom Vermieter befürchteten, mit der weiteren Nutzung verbundenen allgemeinen Geräusche, die das Zusammenleben im Wohnhaus vernehmlich machen.

Landgericht Freiburg, Beschluss vom 07.02.2002 - Aktenzeichen: 13 T 46/01, WM 2002, S.371.

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