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Mietwohnung bei Flächenabweichung - Toleranzgrenze

Ist ein bestimmter Quadratmeter-Mietzins nicht vereinbart, so stellt eine Unterscheitung der im Mietvertrag angegebenen Fläche erst dann einen den Mietzins mindernden Sachmangel dar, wenn diese 20 Prozent oder mehr beträgt.

Landgericht Braunschweig, Beschluss vom 11.10.2002 - Aktenzeichen: 6T 778/02 - NZM 2003, S. 280.

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