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Mülleimer-Miete als Betriebskosten
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Mülleimer-Miete als Betriebskosten
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Mülleimer-Miete als Betriebskosten
Die Kosten für die Miete von Abfallbehältnissen sind nicht als Betriebskosten umlagefähig.
Landgericht Neuruppin, Urteil vom 23.01.2002 - Aktenzeichen: 4 S 241/02 - WM 2003, S. 153.
Stichwörter:
mülleimermiete
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