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Versorgungsperre gegen wohngeldsäumigen Wohnungseigentümer Kraft Mehrheitsbeschluss

Die Wohnungseigentümergemeinschaft ist bei erheblichen Wohngeldrückständen eines Wohnungseigentümers für die Vergangenheit berechtigt, gegenüber dem säumigen Wohnungseigentümer und auch seinem Mieter die Versorgung der vermieteten Räume mit Heizung und Wasser bis zum Ausgleich der Rückstämde zu unterbinden.

Kammergericht, Beschluss vom 21.05.2001, Aktenzeichen: 24 B 94/01, NZM 2001, S.761.

Anderer Ansicht ist das Oberlandesgericht Köln - NJWRR 2001/301.

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