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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Vertragsabschluss mit Verwalter

Ein unangefochtener Mehrheitsbeschluss, einen der Wohnungseigentümer zu bevollmächtigen, mit dem Verwalter einen Verwaltervertrag auszuhandeln und abzuschließen, ist nicht nichtig.

OLG Köln, Beschluss vom 13.07.2001, Aktenzeichen: 16 Wx 115/01.
Stichwörter: vertragsabschluss + verwalter

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