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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
hallo!

ich habe meine wohnung zum 31. 5. gekündigt, schaffe es aber nun doch nicht rechtzeitig auszuziehen, sondern erst am 2.6.
der vermieter droht mit einer räumungsklage - kann er das wegen 2 tagen verzugs, nachdem die räumgsklage ja dann eh unwirksam würde, weil ich raus bin?
mietrückstände o.ä. gibt es nicht.

es wär ganz toll, wenn mir schnell jemand helfen könnte.

danke!
vanessa
Stichwörter: räumungsklagekündigung

4 Kommentare zu „räumungsklage/kündigung”

Oliver Curd Experte!

Hallo,

fällt der Monatsletzte auf einen Feiertag, verschiebt sich der Termin der Rückgabe nach Aufassung des (OLG Hamm WM 81,40) auf den nächsten Werktag.
Jetzt sprechen wir von einem Tag, dem Sie die Mietsache verspätet zurückgeben.

Nun, der VM kann von Ihnen eine Nutzungsentschädigung verlangen.

Oliver Curd Experte!

Hallo,

fällt der Monatsletzte auf einen Feiertag, verschiebt sich der Termin der Rückgabe nach Aufassung des (OLG Hamm WM 81,40) auf den nächsten Werktag.
Jetzt sprechen wir von einem Tag, dem Sie die Mietsache verspätet zurückgeben.

Nun, der VM kann von Ihnen eine Nutzungsentschädigung verlangen.

Räumungsklage ist quatsch wegen ein, zwei Tagen!!!

Gast Experte!

guten morgen,

vielen dank für die info!

inzwischen hat sich eine neue situation ergeben.

es ist jetzt so, dass ich in meine zukünftige wohnung (die ist in der nachbarstraße und ist die eigentumswohnung einer freundin, die ich mieten wollte, sie will in den nachbarort in das haus ihres bruders einziehen, was sich jetzt durch krankheit ihres kleinen sohnes verzögert) nicht einziehen kann, wie ich es mit meinem vermieter vereinbart hatte.

er hat mich ende letzten monat massiv unter druck gesetzt und mich eine "vereinbarung" unterschreiben lassen, wo ich mich einverstanden erkläre, pro tag verzögerung (also ab 1. juli, er hat die kündigung einen monat verschoben, also jetzt zum 30.6. - heute) 50 € zu zahlen.

meine eltern waren grade da und die lassen sich irgendwie sehr leicht einschüchtern, deshalb habe ich das am ende unterschrieben.
weil ich auch dachte, dass ich es in 4 wochen schaffe, hier auszuziehen (ist ja wie gesagt gleich in der nähe).

ist diese dubiose klausel mit den 50€ überhaupt rechtsgültig?
ein freund (jurastudent) meint, das sei sittenwidrig.
er hat ja im prinzip auch meine notlage ausgenutzt.
(ich weiß natürlich, dass es ziemlich dumm war, das überhaupt zu unterschreiben).

wenn ich heute nun nicht die wohnung räume und übergebe, wie es in eben dieser vereinbarung steht, kann der vermieter dann was machen?

oder muss er dann ganz regulär eine räumungsklage beantragen?

kann er eigentlich meine wohnung betreten, wenn ich nicht zu hause bin?
(ich habe dummerweise heute einen termin, den ich schon seit einigen wochen vereinbart hatte und nciht mehr absagen kann)

nicht, dass ich heute nachmittag nach hause komme und der vermieter steht in meiner wohnung und verlangt, dass ich sie sofort räume....
er muss normalerweise doch in jedem fall ne räumungsklage beantragen oder?

ich weiß halt im moment auch noch nicht, wie lange sich mein auszug noch verzögern wird, ich bin da völlig abhängig von meiner freundin.

es wäre toll, wenn jemand so schnell wie möglich antwortet...
ich habe morgen vormittag einen termin beim anwalt, aber der kritische termin ist ja heute und vielleicht kann mir ja hier schon mal jemand nen tipp geben, damit ich etwas beruhigt bin.

vielen dank.

Gast Experte!

sorry, ich dachte, ich sei eingeloggt.....

der vorige beitrag ist von vanessa. <!-- s ;) --><!-- s ;) -->

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