Wohnen und leben
Einloggen Registrieren
Werbung
Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Mobilfunkanlage auf Hausdach

Allein der Umstand, dass auf dem Dach eines Mietshauses einen Mobilfunkanlage installiert ist, berechtigt den Mieter der Wohnung nicht zur Minderung des Mietzinses. Etwas anderes kann dann gelten, wenn der Mieter eine konkrete Gesundheitsgefahr darlegt.

Amtsgericht Gießen, Urteil vom 08.07.2001, Aktenzeichen: 48 MC 903/00.
Stichwörter: hausdach + mobilfunkanlage

0 Kommentare zu „Mobilfunkanlage auf Hausdach”

Antwort schreiben

Nur registrierte Benutzer können auf Beiträge antworten.