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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Moin,

wir sind im Dez. 2004 aus unsere Wohnung ausgezogen. Mit dem Nachmieter haben wir die Wohnungsübergabe ohne Beanstandungen durchgeführt.
DAs ablesen der Heizung wollte der Vermieter machen, bzw. dass Unternehmen welches die Zählerstände immer im Juli abliest.
Als wir 1997 eingezogen sind, haben wir die Heizungsstände selber abgelsen, ohne das einer von der Firma kam, nun denn.
In der letzten Abrechnung stehen dafür unter Sonderposten eine Gebühr von knapp 60 €, des Weiteren werden uns die Bearbeitung der Kundendaten in Höhe von 14 € berechnet.

Frage, geht dass so in Ordnung, dass der Vermieter mir dass in Rechnung stellt?

Als wir damals eingezogen sind, mussten wir acuh schon Gebürhren für die Kundenänderung bezahlen. Aus meiner Sicht auch in Ordnung, aber beim Auszug? Dass müsste doch dann der Nachmieter bezahlen.

Ich bin auch der Meinung dass das zwischenablesen durch die Heizungsfirma vom Vermieter bezahlt werden muss, schliesslich hat der den Techniker ohne meine vorherige Absprache beauftragt.

Was meint ihr dazu?

1 Kommentar zu „Nebenkostenabrechnung für Heizung nach Auszug”

Oliver Curd Experte!

Hi,

dazu gibt es verschiedene Meinungen: Die Kosten hat der Vermieter zutragen, der Nachmieter, Mieter und Nachmieter oder es wird auf das ganze Haus umgelegt. Letzendlich ist es Verhandlungssache

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