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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Kündigung wegen Gesundheitsgefährdung

Dem gewerblichen Zwischenmieter, der im Rahmen eines Steuersparmodell eine Wohnung ausschließlich zum Zwecke der Weitervermietung angemietet hat, steht das besondere Kündigungsrecht aus § 544 BGB nicht zu, wenn in der Wohnung Feuchtigkeitsschäden auftreten. Denn ihm kann aus diesen Schäden allenfalls ein Vermögens-, jedoch kein Gesundheitsschaden erwachsen. Vermögensschäden liegen aber außerhalb des Schutzbereiches der Norm.

OLG Köln, Urteil vom 25.09.2000, Aktenzeichen: 16 U 46/2000

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