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Konkludente Mieterhöhung

Verlangt der Vermieter vom Mieter der Wohnung die Zustimmung zur Erhöhung des Mietzinses, so kann eine Mieterhöhung auch dann in Betracht kommen, wenn der Mieter dieser Erhöhung nicht schriftlich zustimmt, aber den erhöhten Mietzins zweimal vorbehaltslos entrichtet.

Amtsgericht Leipzig, Urteil vom 23.11.2001, Aktenzeichen: 19 C 10657/01.
Stichwörter: konkludente + mieterhöhung

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