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Grundsteuer-Nachbelastung in der Betriebskostenabrechnung - Ausschlußfrist

Eine Grundsteuer-Nachforderung kann in Mietverhältnissen, die der Neubaumieten-Verordnung unterliegen, für zurückliegende Jahre nur dann auf die Mieter umgelegt werden, wenn die Nachforderung nach Eingang des Steuerbescheides den Mietern mitgeteilt wird und binnen drei Monaten eine Abrechnung erfolgt.

Amtsgericht Bielefeld, Urteil vom 08.03.2002 - Aktenzeichen: 41 C 994/01, NZM 2003, S. 22

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