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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo,

ich bin Mieter in einer Eigentumswohnung innerhalb eines 7-Parteien-Hauses. In meinem Mietvertrag steht folgender Satz:

"Die Kosten der Sammelheizung und Warmwasserversorgung werden nach den vom Vermieter im Rahmen der gesetzlichen Regelungen der Heizkostenverordnung bestimmten Abrechnungsmaßstäben umgelegt. Sind Verbrauchserfassungsgeräte vorhanden (Wärmezähler und/oder Heizkostenverteiler, Warmwasserzähler und/oder Warmwasserkostenverteiler), so wird ein Anteil der Kosten in Höhe von 15%[/b:a5f5e] nach dem Verbrauch aufgeteilt. Im übrigen nach den Wohn- und Nutzflächen."

Kann mir jemand weiterhelfen und mir erklären, was das konkret für mich bedeutet? Ist das ein üblicher Wert oder eher zu meinem Nachteil?


Danke für Eure Hilfe!!

0 Kommentare zu „Mietvertrag: Wass besagt der Umlegungsmaßstab”

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