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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo,

folgenden kuriosen Fall angenommen:

Ein Vermieter hat ein Haus mit mehreren Einzelzimmern, die jeweils über ein Waschbecken verfügen, getrennt (z.B. an sieben Studenten) vermietet. Daneben erlaubt der Mietvertrag die Nutzung von Dusche und Küche im Haus. Eine Toilette ist im Haus ebenfalls verfügbar, wird im Mietvertrag aber nicht explizit aufgeführt.

Nehmen wir weiterhin an, dass die Nutzung der Dusche (mit Heißwasser) nur gegen Einwurf einer 1-DM-Münze in einen Automaten möglich ist. Die DM-Stücke erhält der jeweilige Mieter in Bar beim Vermieter gegen Barzahlung in EUR, allerdings nur ohne (!) Quittung.

Nehmen wir weiterhin an, dass der Vermieter bei der jährlichen NK-Abrechnung die Duschmarken nicht bereit ist mit in die Berechnung einfließen zu lassen. D.h. weder gegen den Strom-/ Wasserverbrauch im Haushalt gegenzurechnen noch gesondert als Posten aufzuführen. Begründung: keine Quittung (!)

Wie wäre in einem solchen Fall die Rechtslage? Welche Vorgehensweise der Vermieter wäre sinnvoll? Wäre rückwirkend etwas zu machen?

Für konstruktive Informationen wäre ich sehr dankbar.

Marcel
Stichwörter: duschmarkenautomat + wg

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