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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo !

Ich wohne seit Januar diesen Jahres in meiner ersten Wohnung. Ich bin also im Januar von zu Hause ausgezogen. Die Wohnung ist in einem Altbau, wurde jedoch erst als Neubau umgebaut, renoviert usw.

Mein Vermieter hat als ich eingezogen bin mehrmals meine Wohnung betreten ohne dass ich zu Hause war. Einmal hat er meine Wohnung sogar mit seiner Tochter und deren Freund betreten um die Lüftung im Badezimmer zu installieren. Alles ohne mein Wissen und ohne mich anzurufen.
Ich hab ihn dann darauf angesprochen und gesagt, dass er dies bitte unterbinden soll und meine Wohnung nur in meiner Anwesenheit und nach vorhergehender Rücksprache betreten darf.
Ich habe einen Zweitschlüssel (was schon einige Diskussionen aufgebracht hat) bekommen und den habe ich meiner Mutter gegeben. Ich habe mit meinem Vermieter verienbart, dass wenn er mich telefonisch nicht erreicht, dass er dann meine Mutter anrufen soll (Telefonnummer bekannt), wenn er die Wohnung betreten muss.
Ich bin gestern Abend von einem vierwöchigen Urlaub zurückgekommen und dann hat mir meine Mutter gesagt, dass mein Vermieter in der Wohnung war. Sie hat ihn sofort zur Rede gestellt. Mein Vermieter hat weder bei mir (mein Handy war Tag und NAcht angeschaltet) noch bei meiner Mutter angerufen.
Seine Begründung war: Er musste an der Aussenfassade etwas reinigen und meine Fenster waren gekippt und die Rolläden oben. Er hat die Fenster dann zugemacht und die Rolläden geschlossen. (Ich hab mir die Aussenfassade angeschaut. Ich kann nicht erkennen, dass da was gemacht wurde)
Nun meine Fragen:
1) Darf mein Vermieter die Wohnung betreten in solchen Fällen? Ich weiß ja nicht, wie oft er meine Wohnung betritt.

2) Darf mein Vermieter einen Schlüssel zu meiner Wohnung haben?

3) Darf ich ohne Wissen meines Vermieters das Türschloß austauschen?

4) Was kann ich dagegen tun?

Ich hoffe mir kann jemand helfen. Ich fühl mich momentan absolut nicht wohl, da ich die ganze Zeit Angst habe, dass plötzlich jemand die Tür aufschließt.

DAnke
Miri
Stichwörter: wohnung + betritt + mietershilfe + ohne + vermieter

7 Kommentare zu „Vermieter betritt Wohnung ohne Anwesenheit des Mieters!HILFE”

Gast Experte!

1) Darf mein Vermieter die Wohnung betreten in solchen Fällen?
[/quote:6b828]

Nein, nur in Notfällen (Feuer, Rohrbruch uä)
2) Darf mein Vermieter einen Schlüssel zu meiner Wohnung haben? [/quote:6b828]
Nein!

3) Darf ich ohne Wissen meines Vermieters das Türschloß austauschen?[/quote:6b828] Nein!

4) Was kann ich dagegen tun?[/quote:6b828]Anzeige wegen Einbruch

Gast Experte!

4) Was kann ich dagegen tun?[/quote:60aa3]Anzeige wegen Einbruch

Sorry, aber das ist quatsch... Er bricht nicht ein, da er einen Schlüssel hat. Einbruch wäre es wenn er Tür oder Fenster auf"bricht".

Ich habe mein eigenes Markenschloß. welches ich seit 4 Umzügen immer einbaue. Hat sich nie jemand beschwert.

cleo

Hallo..
in deinem Fall gibt es zwei Möglichkeiten:
1. Fristlose Künigung wegen Hausfriedensbruch (od. gestörtes Vertauenverhältnis) bzw. fristgerechte Kündigung (... wenn du nicht mehr in der Whg. bleiben möchtest) ODER

2. Ich würde einfach ein neues Schloß einbauen (lassen)!
Entweder ohne sein Wissen (im Notfall muß er dann die Tür aufbrechen lassen) ODER
(fairerweise) in Absprache mit dem Vermieter.
Denn, wenn der Vermieter in deine Whg. (z.B. wegen nötiger Reparaturen) muß, ist dies rechtzeitig anzukündigen bzw. es muß ein Termin vereinbart werden. In Notfällen (z.B.Wasserrohrbruch) kann er ja von einem sog. Notschlüssel Gebrauch machen, sofern du bzw. deine Mutter nicht kurzfristig zu erreichen bist. Vielleicht teilst du das deinem Vermieter mal schriftlich mit und schlägst vor, dass von einem neuen Schloß ein sog. Notschlüssel IN EINEM VERSIEGELTEM UMSCHLAG beim Vermieter bzw. deiner Vertrauensperson (für vorgenannte Notfälle) hinterlegt wird.
Gruß Cleo

capo Experte!

Seit wann darf der Mieter denn ein eigenes Schloß einbauen???
Nur weil es keine Probs gibt, heißt das nicht, dass es legal ist.

Tomraid Experte!

Hallo allerseits, hi capo <!-- s :wink: --><!-- s :wink: -->

Der Vermieter darf nur dann Schlüssel zurückbehalten, wenn ihm dies von den Mieter/innen ausdrücklich gestattet wurde. Ein Betreten der Wohnung mithilfe eines Zweit- oder Zentralschlüssels berechtigt die Mieter/innen zur fristlosen Kündigung. Hausfriedensbruch begeht der Vermieter selbst dann, wenn ihm die Mieter/innen den Besitz eines Schlüssels erlaubt hatten (LG Berlin WM 99, 322).

Was das austauschen des Schlosses betrifft, ja der Mieter darf das Schloss wechseln bzw. austauschen. Aber nur von seiner Wohnung!

MfG

Gast Experte!

am besten wäre es du tauschst einfach den zylinder des schlosses aus!

der vermieter darf ohne deine zustimmung nicht die wohnung betreten!

Gast Experte!

1) Darf mein Vermieter die Wohnung betreten in solchen Fällen?
[/quote:c0329]

Nein, nur in Notfällen (Feuer, Rohrbruch uä)
2) Darf mein Vermieter einen Schlüssel zu meiner Wohnung haben? [/quote:c0329]
Nein!

3) Darf ich ohne Wissen meines Vermieters das Türschloß austauschen?[/quote:c0329] Nein!

Äh... Wenn der Vermieter keinen Schlüssel zu meiner Wohnung haben muss, wieso darf ich dann das Türschloss nicht auswechseln....???


4) Was kann ich dagegen tun?[/quote:c0329]Anzeige wegen Einbruch[/quote:c0329]

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