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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo!

Ich habe ein Wohnungsangebot für eine 4 ZKB Wohnung bekommen. Bei der Besichtigung stelle sich jedoch heraus, dass es tatsächlich nur eine 3 ZKB Wohnung ist. Zwei Zimmer sind über eine Durchgangstür miteinander verbunden. Nach Zusage der Wohnung teilte mir mein Vermieter mit, dass er die Verbindungswand zwischen den beiden Zimmern im Rahmen der Modernisierung entfernen lässt und somit nur ein großes Zimmer übrig bliebt. Dieses können wir uns jedoch auf unsere Kosten durch eine Firma seiner Wahl wieder abteilen lassen, indem eine Ständerwand bzw. Gipskartonplatten-Trennwand eingebaut wird. Somit hätten auch die Nachmieter die Möglichkeit ein großes Zimmer anstelle von zwei kleinen zu nutzen.
Da das Angebot der Fa. im Bereich von 1.000 EUR (für 10 qm Fläche) liegt, habe ich davon Abstand genommen. Nun habe ich vor, die Trennwand selbst einzubauen. Handelt es sich dabei um eine genehmigungspflichtige bauliche Veränderung? Die Trennwand könnte ja jederzeit wieder entfernt werden. Einzig die Löcher würden übrig bleiben und wieder verschmiert werden können!

Mein Vermieter lehnt jedoch den Einbau durch mich ab!

Ich bitte um schnelle Hilfe und Ratschläge!

Danke!

0 Kommentare zu „Einbau einer Ständerwand / Trennwand aus Gipskartonplatten”

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