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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo

Ich habe da eine Problemfrage. Die ist auch ziemlich kompliziert und wenn danach noch fragen offen sein sollten dann werde ich sie gern beantworten. Also, mein bisheriger Lebenspartner und ich, wir haben uns auseinandergelebt. Nun habe ich mich erkundigt, da ich alleinstehend bin und drei kinder habe würde mir das Sozialamt über einen Arbeitslosengeld II antrag die Miete bis zu einer größe von 75m² und 360€ kalt bezahlen. Dazu kämen noch nebekosten in höhe von 170€.
Nun ist aber folgendes passiert, ich habe inzwischen jemand anderes kennengelernt, er ist auch ein lieber mann und er zieht jetzt auch in unsere stadt. Nun haben wir uns überlegt zusammen in diese Wohnung zu ziehen, wir würden auch beide den Mietvertrag unterschreiben damit nicht einfach einer den anderen auf die straße setzen kann. Schließlich kennen wir uns noch nicht so lange und so gut, wir denken zwar schon das wir es schaffen aber man weiss ja nie. Dese Wohnung wäre 80m² groß und würde 340€ kaltmiete kosen. Nun wollen wir ja für den anfang noch alles getrennt machen, das heißt auch zwei haushalte und zwei konten und so. Würde ich denn in diesem fall anteilmäßig miete und nebenkosten erstattet bekommen???????

Schließlich kann ich ja nicht verlangen das wir beide zwar das recht auf diese wohnung haben aber er die komplette miete zahlt. Er hat im übrigen arbeit und ist somit nicht auf das sozialamt angewiesen, ich allerdings schon, da ich gerade den schwangerschafts urlaub beendet habe und in die arbeitslosigkeit gewechselt bin. Zudem erhalte ich gerade mal 320€ arbeitslosengeld.

vielen dank schon mal für eure hilfe.......

Ciao Claudia
Stichwörter: mietzuschuß

1 Kommentar zu „Mietzuschuß?????”

Tomraid Experte!

Hallo Claudia,

nunja, wenn sich die Gesetzte nicht geändert haben gibt es da eine Möglichkeit für euch ohne heftige Probleme mit dem Amt klar zukommen.

Du gehst zum Amt und sagt den Sachbearbeiter, dass du gerne mit einem fremden Mann zusammen ziehen möchtest, aber nicht verheiratet bist und die Kinder nicht von ihm sind. Ihr möchtet ein eheähnliches Verhältnis aufbauen.

Als Mieterin Nr. 1 stehen dir dann 2/3 der Mietkosten durch das Sozialamt zu. 1/3 zahlt der Freund aus seiner Tasche hinzu.

Jetzt kommt der Clue, dass Sozialamt muß dir dann bei 2/3 Mehrheit die Kaution in voller Höhe an dem Vermieter leisten. Es kann aber in jede Stadt anders sein, dass dieses als Darlehn geleistet wird und du es abstottern muß.

In einem Fall den ich selber kenne, zahlte das SA die gesamte Kaution ohne Rückzahlung des Mieters. Geili gell?

Doch das Arbeitslosengeld wird angerechnet!

Auch stehen dir Tapetengeld naja so das übliche zu....wenn die das nicht geändert haben bei euch!

Ich denkemal das Ihr beide damit sehr gut klarkommen wird und lasst euch nicht erzählen, dass dieses so nicht geht. Es geht!

Ggf. lasst euch mit dem Gebietsleiter o. Abteilungsleiter einen Termin geben und stellt ihm diese Frage nach dem Sozialgesetzbuch!

Immer Fragen wo steht das, dass uns das nicht[/u:54a10] zusteht! OK?

Ich hoffe ihr habt Glück dabei und auch in der Liebe.

Gruß

Tomraid

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