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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo,

bei unserem 4 geschossigen Gebäude ist das Treppenhaus eigentlich offen, und über die gesamte Gebäudehöhe verglast. Ich betrachte dieses eigentlich als Teil einer Fassade. Laut Vermieter wird die Reinigung der Gläser (ca. 2 mal jährlich) vom Vermieter als Nebenkosten in Form von Reinigungskosten abgerechnet. Ist das korrekt? Im Mietvertrag ist nur die Hausreinigung erwähnt und nicht die Reinigung der Glasfassade. Hat hier jemand eventuell Erfahrungen, wie die 'Wetterschutzverglasung' bzgl. der Nebenkosten einzustufen ist? Gibt es vielleicht auch irgendwo hierzu Urteile? Wie sollte man Vorgehen, um eine Zuordung bzgl. dieser Nebenosten zu klären?

Da dieses mit Sicherheit ein nicht alltäglicher Fall ist, konnte ich bisher hierzu nirgendwo Informationen finden - aber vielleicht weiß ja hier jemand weiter....

4 Kommentare zu „Wetterschutzverglasung: Reinigung = Nebenkosten?”

Gast Experte!

Hallo,

bei unserem 4 geschossigen Gebäude ist das Treppenhaus eigentlich offen, und über die gesamte Gebäudehöhe verglast. Ich betrachte dieses eigentlich als Teil einer Fassade. Laut Vermieter wird die Reinigung der Gläser (ca. 2 mal jährlich) vom Vermieter als Nebenkosten in Form von Reinigungskosten abgerechnet. Ist das korrekt? Im Mietvertrag ist nur die Hausreinigung erwähnt und nicht die Reinigung der Glasfassade. Hat hier jemand eventuell Erfahrungen, wie die 'Wetterschutzverglasung' bzgl. der Nebenkosten einzustufen ist? Gibt es vielleicht auch irgendwo hierzu Urteile? Wie sollte man Vorgehen, um eine Zuordung bzgl. dieser Nebenosten zu klären?

Da dieses mit Sicherheit ein nicht alltäglicher Fall ist, konnte ich bisher hierzu nirgendwo Informationen finden - aber vielleicht weiß ja hier jemand weiter....[/quote:c0116] <!-- s :mrgreen: --><!-- s :mrgreen: -->

Gast Experte!

Hallo, dies interessiert mich auch; sollten sie etwas erfahren, bin ich
daran sehr interessiert. mfrgr R.Schemberg

bei unserem 4 geschossigen Gebäude ist das Treppenhaus eigentlich offen, und über die gesamte Gebäudehöhe verglast. Ich betrachte dieses eigentlich als Teil einer Fassade. Laut Vermieter wird die Reinigung der Gläser (ca. 2 mal jährlich) vom Vermieter als Nebenkosten in Form von Reinigungskosten abgerechnet. Ist das korrekt? Im Mietvertrag ist nur die Hausreinigung erwähnt und nicht die Reinigung der Glasfassade. Hat hier jemand eventuell Erfahrungen, wie die 'Wetterschutzverglasung' bzgl. der Nebenkosten einzustufen ist? Gibt es vielleicht auch irgendwo hierzu Urteile? Wie sollte man Vorgehen, um eine Zuordung bzgl. dieser Nebenosten zu klären?

Da dieses mit Sicherheit ein nicht alltäglicher Fall ist, konnte ich bisher hierzu nirgendwo Informationen finden - aber vielleicht weiß ja hier jemand weiter....

Gast Experte!

Hallo, dies interessiert mich auch; sollten sie etwas erfahren, bin ich
daran sehr interessiert. mfrgr R.Schemberg

bei unserem 4 geschossigen Gebäude ist das Treppenhaus eigentlich offen, und über die gesamte Gebäudehöhe verglast. Ich betrachte dieses eigentlich als Teil einer Fassade. Laut Vermieter wird die Reinigung der Gläser (ca. 2 mal jährlich) vom Vermieter als Nebenkosten in Form von Reinigungskosten abgerechnet. Ist das korrekt? Im Mietvertrag ist nur die Hausreinigung erwähnt und nicht die Reinigung der Glasfassade. Hat hier jemand eventuell Erfahrungen, wie die 'Wetterschutzverglasung' bzgl. der Nebenkosten einzustufen ist? Gibt es vielleicht auch irgendwo hierzu Urteile? Wie sollte man Vorgehen, um eine Zuordung bzgl. dieser Nebenosten zu klären?

Da dieses mit Sicherheit ein nicht alltäglicher Fall ist, konnte ich bisher hierzu nirgendwo Informationen finden - aber vielleicht weiß ja hier jemand weiter....

Gast Experte!

Hallo, dies interessiert mich auch; sollten sie etwas erfahren, bin ich
daran sehr interessiert. mfrgr R.Schemberg

bei unserem 4 geschossigen Gebäude ist das Treppenhaus eigentlich offen, und über die gesamte Gebäudehöhe verglast. Ich betrachte dieses eigentlich als Teil einer Fassade. Laut Vermieter wird die Reinigung der Gläser (ca. 2 mal jährlich) vom Vermieter als Nebenkosten in Form von Reinigungskosten abgerechnet. Ist das korrekt? Im Mietvertrag ist nur die Hausreinigung erwähnt und nicht die Reinigung der Glasfassade. Hat hier jemand eventuell Erfahrungen, wie die 'Wetterschutzverglasung' bzgl. der Nebenkosten einzustufen ist? Gibt es vielleicht auch irgendwo hierzu Urteile? Wie sollte man Vorgehen, um eine Zuordung bzgl. dieser Nebenosten zu klären?

Da dieses mit Sicherheit ein nicht alltäglicher Fall ist, konnte ich bisher hierzu nirgendwo Informationen finden - aber vielleicht weiß ja hier jemand weiter....

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