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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
...problem solved...

7 Kommentare zu „Unverschämte Forderungen bzgl. Schönheitsreparaturen”

Tomraid Experte!

Hallo,

dein Problem ist ja eigendlich einfach aber versteckt so einiges an Problemen.

Ich würde auf alle Fälle dir raten, einen Anwalt zu nehmen, der Vermieter meint es sehr ernst.

Laut Vertrag hast du 2,5 Monate Grundmietfreiheit bekommen und hoffe, dass es auch schriftlich festgelegt worden ist. Im Vertrag wird normalerweise sehr genau festgehalten, wofür die Grundmietfreiheit ist.

Ist es nicht genau bezeichnet, würde ich sagen, dass du die Unwesentlichkeits-Grenze extrem überschritten hast und somit eigendlich recht gut aus der Sache heraus kommst. Dieses bedeutet jedoch, dass du eine Auflistung aller Kosten vorzeigen musst sodas du die 2,5 Monaten genau begründen kannst.

Ich würde knüppel hart dagegen angehen.

Gruß

Tomraid

Digidim

Danke für Deine schnelle Antwort...

Der damalige Mieterlass bezog sich (habe ich schriftlich!) nur auf das Tapezieren und Streichen. Über z.B. das Verputzen der Wände existiert leider nichts schriftliches...wahrscheinlich liegt da der Teufel im Detail ?!

Ich habe noch allerhand Photos, können die jetzt noch hilfreich sein ?

Tomraid Experte!

Tja...

nun die Bilder sind ja echt harmlos, da kenne ich viel schlimmeres <!-- s :D --><!-- s :D -->

OK nun zu deinem Problem, du hast diese Tapeten und Streicharbeiten der Türen schriftlich Vereinbart. Das ist numal Fakt.

Also diese Sachen musste machen, leider auch, weil die Putzschäden so erheblich sind, denn beim Einzug hast du ja diese Wände gesehn. Derartige Mängel müssten eigentlich der Vermieter erledigen aber die hat er ja nunmehr auf dich damals gelegt <!-- s :evil: --><!-- s :evil: -->

Sorry aber das ist leider rechtens.

Was dem Fußboden betrifft, kannste entweder mitnehmen (Laminat etc.) der alte Boden kann, wenn er mehr als 10 Jahre alt ist, nicht auf deine Kappe genommen werden.

Also mehr machste nicht...vergess bitte nicht, dass dem Vermieter zu schreiben, dass du nur die vertraglichen Vereinbarungen: Tapete, Türen streichen etc. machst. Weitere Schönheitsreparaturen wäge bitte laut Vertrag ab.

3 Jahre Küche, Bad
5 Jahre WZ, SZ, KZ etc.

Hoffe das ich dir etwas helfen konnte.

MfG

Tomraid

Digidim

Ich habe die Wände Tapeziert (sogar neu verputzt) und gestrichen. Das, aber nur das wurde vereinbart! Vom Streichen der Türen, Rollokästen, Fenster, etc. war dabei NIE die Rede...

Tomraid Experte!

Na dann haste alles richtig gemacht und kannst ihm getrost die Erledigung der vertraglichen Arbeiten schriftlich mitteilen.

Mache bitte Fotos, falls er dir noch Rechnungen ankreiden will.

Aber ich denke mit dieser Sache kommste da schnell raus.

Achja, du solltest schriftlich ihm auffordern ob er noch Mängel geltend machen will. Gabs schon eine schriftliche Abnahme?

Digidim

Nein...es war "nur" eine sog. "Vorläufige Abnahme". Es könnten also noch weitere Forderungen folgen...

Tomraid Experte!

OK, dann nimmste einfach mal ein bis zwei Zeugen mit bei der Abnahme, bei mir hilft sowas nicht, aber viele lassen sich davon einschränken. Für die evtl. Beweislast sind Zeugen bei der Abnahme auch gern gesehende Gäste vor Gericht <!-- s :D --><!-- s :D -->

Also Cool bleiben und geh da durch. Nimm den Vertrag mit und sage ihm am Tag der Abnahme, wenn er was findet, wo das hier drinn steht. OK?

Spätestens dann fällt langsam sein Gesicht nach unten oder er wird unverschämt.

Gruß

Tomraid

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