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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo zusammen,

ich hab mal als ein Vermieter ein Problem. Folgende Situation stellt sich dar:
Mieter und Vermieter haben beide den Mietvertrag unterschrieben. Bereits da deutete sich an, dass der Mieter Schwierigkeiten habe würde, die Kaution zu zahlen. Wir haben uns auf 2 Raten (zwei Monatsmieten) geeinigt. Zum ersten Wohnungsübergabetermin ist er nicht erschienen, da er auf Nachfrage) einen Unfall hatte. Auch beim zweiten Termin ist er nicht aufgekreuzt und er hat sich auch nicht zum 1. Juli gemeldet. Was tun? Kann ich bereits jetzt fristlos kündigen? Das Vertrauen ist dahin, zumal wir im Vorfeld noch einiges in die Wohnung "hineingesteckt" haben und von der Gegenseite keinerlei Initiative kam. Falls es Schwierigkeiten gibt, so hätte man sich doch wohl mal melden müssen. Ich fürchte, dass ich nicht nur die Miete abschreiben kann, sondern auch noch auf den Hausgeldkosten sowie den Kosten für den unnützen Mietverträgen sitzen bleibe.

Hat irgendjemand so etwas schon einmal erlebt? Ich bitte um Hilfe, wie ich reagieren soll.

Viele Grüße,
Loari
Stichwörter: keine + miete + zahlung + kaution

2 Kommentare zu „Keine Zahlung der Kaution und 1. Miete”

Tomraid Experte!

Hallo,

ja als Vermieter erlebt man eine Menge <!-- s :D --><!-- s :D -->

Ich bin Verwalter und kenne diese Probleme nur zu gut, also der Vertrag ist erstmal zu stande gekommen und daher auch Rechtsgültig.

Das dir der Mieter nicht schmeckt nützt da leider nichts.

Ich hoffe nur, dass er ganz schnell 2 Monatsmieten im Rückstand ist und du ihn fristlos kündigen kannst.

Die Kaution machts du selbstverständlich schriftliche Fristandrohung und anschl. einen Mahnbescheid.

Sollte er nicht einziehen....warte den nächsten Frost ab....Rohrbruch!

Naja hier keine Tips <!-- s :lol: --><!-- s :lol: -->

Achja viel Glück .....

MfG

Tomraid

cleo

Hallo Vermieter, ein Tip für zukünftige Mietvertragsabschlüsse: BEI Vertragsunterzeichnung komplette Mietkaution (an besten 3MM) bzw. wenigstens erste Kautionsrate iN BAR vom neuen Mieter gegen Quittung entgegen nehmen (und dann auf ein Kautionssparbuch od. Kautionstreuhandkonto anlegen.) Somit kann man sich als Vermieter vor diesen Mietern (.. ich unterschreib einfach mal den Mietvertrag, .. mal schaun, ob ich auch einziehe..) schützen!!! Denn es zahlt nur derjenige, der auch ernsthaft am Mietvertrag interessiert ist.
Außerdem kann dieser Mietvertrag seitens des Mieters (falls er doch nicht einziehen will) mit dreimonatiger K-frist gekündigt werden u. von der bereits gezahlten Kaution können die Kosten (Miete, NK, ggf. Anzeigenschaltung wegen vorzeitiger Mietvertragsauflösung etc.) beglichen werden. Als Vermieter kann man sich so vor "unnützen" Kosten schützen und sich (in aller Ruhe) einen neuen Mieter suchen!
Gruß Cleo
P.S. Viel Glück für die "Mietvertragsrückwicklung"

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