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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo.............folgendes:
Wohne seit Januar 2002 in einer Wohnung zur Miete,als ich eingezogen bin waren die Türen vom Vormieter nicht neu gestrichen und ziemlich abgenutzt.
Als ich jetzt bei der Wohnungsübergabe zurück an den Vermieter,vom Vorstand gesagt bekam das ich verpflichtet sei die Türen neu zu Streichen weil ich über 3 Jahre in der Wohnung gewohnt habe,war ich ziemlich empört da ich ja die Wohnung genau in diesem unrenovierten zustand damals ja auch übernommen hatte.
Frage:
1.Bin ich vepflichtet die Türen neu zu Streichen????
2.Wenn nein wie kann ich mich wehren???


Danke im Voraus
Gruss
Stichwörter: streichen + türen + auszug

6 Kommentare zu „Streichen der Türen bei Auszug”

Gast Experte!

Muss ich mich in diesem Fall an die 3 5 7 Jahres Regelung halten???
Ist so im Mietvertrag drin.......!!!!
Alle Türen wären eigentlich renovierungsbedürftig aber habe ja auch 3 1/2 Jahre mit den alten Türen gewohnt.
Oder muss ich nur die Türen der Räume die der 3 Jahres Regelung unterliegen streichen???????

Grüsse zabodomi

zabodomi

Auszug allgemeine Vertragsbestimmungen

Nr. 4
(1) Das Mitglied hat die überlassene Wohnung sowie die zur gemeinschaftlichen Benutzung bestimmten Räume,Einrichtungen und Anlagen schonend und pfleglich zu behandeln.Es hat für ausreichende Lüftung und Heizung aller ihm überlassenen Räume zu sorgen.

(2) Schönheitsreparaturen sind fachgerecht auszuführen.Die Schönheitsreparaturen umfassen:
das anstreichen,Kalken oder Tapezieren der Wände und Decken,das Streichen der Fußböden und den Innenanstrich der Fenster,das Streichen der Türen und der Außentüren von innen sowie der Heizkörper einschließlich der Heizrohre.

Die Schönheitsreparaturen sind spätestens nach Ablauf folgender Zeiträume auszuführen:

in Küchen,Bädern und Duschen alle drei Jahre
dabei sind die Innenanstriche der Fenster sowie die
Anstriche der Türen,Heizkörper und Heizrohre spätestens
alle vier Jahre durchzuführen,

in Wohn- und Schlafräumen,Fluren,Dielen und Toilletten alle fünf Jahre

in anderen Nebenräumen alle sieben Jahre.

Das Mitglied darf nur mit Zustimmung der Genossenschaft von der bisherigen Ausführungsart erheblich abweichen.
Es is für den Umfang der im Laufe der Mietzeit ausgeführten Schönheitsreparaturen beweispflichtig.

(3) Lässt in besonnderen Ausnahmefällen der zustand der Wohnung eine Verlängerung der nach Abs.2 vereinbarten Fristen zu oder erfordert der Grad der Abnutzung eine Verkürzung,so ist die Genossenschaft verpflichtet,im anderen Fall aber berechtigt, nach billigem Ermessen die Fristen des Planes bezüglich der Durchführung einzelner Schönheitsreparaturen zu verlängern oder zu verkürzen.



LG zabodomi.....!!!!!!

alex29 Experte!

Hallo,

wenn in deinem Protokoll damals nix davon drin stand, dass die Türen NICHT gestrichen waren, glaube ich, dass der VM auf dem Streichen beharren kann.
Andererseits: Wieviele Türen sind es denn? Ein Eimer Farbe kostet 20 Euro...., könnte Streß ersparen!
Gruß,
alex29

zabodomi

Wurde schriftlich nicht festgehalten.Aber der Vormieter könnte ja auch bezeugen das die Türen nicht Renoviert waren bei Auszug.Geht nicht darum mir Stress zu ersparen sondern darum das ich 3 1/2 Jahre mit alten Türen wohne und dem Nachmieter auf meine kosten das wohnen angenehmer gestallte.

LG zabodomi

alex29 Experte!

Hallo,

na dann mal los: Vormieter ausfindig machen, schriftlich was aufsetzen, dass die Türen nicht gestrichen waren und das auch nicht im Protokoll festgehalten wurde. Unterschreiben lassen, mit einem Begleitschreiben einschicken in dem steht, dass du auf folgenden Gründen nicht streichen würdest. Letzter Satz: ..., andernfalls werde ich mir rechtliche Schritte vorbehalten..." (in der Art).
Mal sehen obs was nützt. Ein Versuch ist es wert.
Gruß,
alex29

P.S.: Sollte der Vormieter weniger als die 3 Jahre aus dem Vertrag dort gewohnt haben und sollte in deinem Vertrag nicht drinstehen, dass die Türen bei Einzug friscch gestrichen sind wirst du trotzdem keine Chance haben. Denn darum gehts schließlich und nicht darum, ob du bei Einzug mit frisch gestrichenen Türen lebst, sondern um deinen Vertrag, der besagt, dass nach 3 Jahren die Türen gestrichen werden müssen.

Tomraid Experte!

hmmm,

also wenn einer mir schreiben würde...ansonsten werde ich rechtliche Schritte einleiten...der würde meine volle Breitseite spüren <!-- s :D --><!-- s :D -->

Da du nur 3,5 Jahre da gewohnt hast und ich gehe mal davon aus, dass da bereits etwas Farbe dranne war, biste leider mit Küche und Bad dabei.

Ich würde es nicht in diesem Fall ausarten lassen.

Gruß

Tomraid

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