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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo,

wir haben eine Wohnung in einem 3 Familienhaus besichtigt, der Vermieter war mit dabei und hat uns alles gezeigt, er schien aber sehr in Eile gewesen zusein, sodas wir unzählige Mängel übersehen haben. Wir haben dann am nächsten Tag,am 31.05.05 den Mietvertrag unterschrieben der zum 01.09.05 beginnen sollte. Ein paar Tage später haben wir uns den Schlüssel geben lassen weil wir schonmal ausmessen wollten, da sind uns dann die ganzen Mängel erst aufgefallen und wollten dann die Wohnung doch nicht mehr mieten. Der Mietvertrag selbst wurde auch nicht ordnungsgemäß vom Vermieter ausgefüllt, es fehlt z.B. die Anschrift wo die Wohnung vermietet wird, es ist nur aufgeführt um wieviel Zimmer es sich handelt und die Miet- und Nebenkosten. Der Vermieter möchte nun das wir ihm eine komplette Miete für einen Monat bezahlen und die Gebühren für die neuen Zeitungsannouncen bezahlen, wie sieht es nun aus, wie lang haben wir das Recht vom Vertrag zurück zu treten? oder ist der Vertrag sowieso nicht Gültig, dadurch das die Angabe der Anschrift der zu vermietenden Wohnung fehlt?

Wir wären sehr dankbar für eine sehr korrekte Antwort und bedanken uns schonmal im vorraus.
Stichwörter: rücktrittsfrist + mietvertrag

0 Kommentare zu „Rücktrittsfrist vom Mietvertrag”

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