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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Guten Tag

Wir haben unsere Wohnung per 31. August gekündigt. Jetzt hat die Vermieterin mit einem Schreiben reagiert, wo sie den Service aller elektrischen Geräte verlangt. Zitat:

"Bei Beendigung des Mietverhältnisses müssen für alle elektrischen Geräte Bestätigungen der zuständigen Markenfirma vorliegen, dass per Ende der Mietzeit ein kompletter Service gemacht wurde. Eine Funktionskontrolle genügt nicht."

Ich habe den Mietvertrag, die Vereinbarung, die Zusatzvereinbarung und die Allgemeine Bedinung zum Mietvertrag für Wohnräume (HEV Ausgabe 1996) durchgelesen und nichts gefunden, was dieser Forderung entspricht.

Ist sowas rechtlich überhaupt zulässig? Wenn Ja/Nein wo finde ich die entsprechenden Gesetzestexte?

Vielen Dank für Eure Hilfe im Voraus
Stefan
Stichwörter: elektrogeräten + service + wegzug

0 Kommentare zu „Service an Elektrogeräten bei Wegzug”

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