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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo, in der Nebenkostenabrechnung zahlen wir als Mieter alle Versicherungen des Objekts. Es fallen an: Gebäudeversicherung, Gewässerhaftpflicht- und Haftpfichtversicherung. Das ist gut und recht.
In diesem Jahr steht auf der Nebenkostenabrechnung aber auch erstmals ein Posten Versicherungs-Erstattung mit einem Guthaben in Höhe von 88 Euro, den allerdings der Vermieter einbehält. Hintergründe kennen wir nicht. Wenn es sich um zuviel bezahlte Beiträge in unserem Mietzeitraum handelt, sind wir nicht dann auch Nutznießer der Erstattung? Und wieso steht das überhaupt in der Nebenkostenabrechnung als positiver Posten, wenn er den Posten dem Mieter dann doch nicht gutschreibt? Wie wird das denn üblicherweise gehandhabt? Wer weiß mehr? Vielen Dank!

1 Kommentar zu „Wer ist Nutznießer von Versicherungs-Erstattung”

Gast Experte!

Ruf Deinen Vermieter an und frag nach! Viele Missverständnisse und Fehler bei der Abrechnung lassen sich durch ein freundliches (!!!), kurzes Gespräch klären.

Da der Vermieter die Gutschrift auf der Abrechnung überhaupt erwähnt, sieht es nicht so aus, als würde er sie nicht absichtlich selber einbehalten. Dann hätte er sie nicht auf die Abrechnung gesetzt, sondern still eingestrichen. Normalerweise entdeckt man solche versteckten Gutschriften erst bei der Einsicht der Belege. Dein Vermieter hat sich bestimmt nur geirrt!

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