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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo,
bei uns sind letztens Modernisierungsarbeiten durchgeführt worden, vorab wurde eine Modernisierungsvereinbaurng abgeschlossen, die die Höhe der Miete nach Ende der Maßnahmen festschreiben sollte.
Nun meine Fragen:
1. Muß mein Vermieter trotzdem "abrechnen", es könnte ja auch weniger Mod.-Aufwand gewesen sein oder ist die vereinbarung eine einvernehmliche Vertragsänderung, an die sich beide Seiten halten müssen, egal was passiert ist ?
2. Ab wann ist die höhere Miete denn nun fällig ? In der Vereinbarung steht nichts dazu, der Vermieter sagt (logischerweise) sofort nach Ende der Maßnahmen, ich sage, lt. § 559 Abs.3 BGB ist jede Vereinbarung zum Nachteil des Mieters unwirksam, daher die höhere Miete erst zu Beginn des dritten Monats nach Ende der Arbeiten.
Oder muß er mir trotz Vereinbarung nach Ende der Arbeiten nochmal extra erklären, daß er jetzt die höhere Miete haben will und ab dann gelten die drei Monate oder gelten sie in meinem Fall gar nicht ...
Fragen über Fragen, vielleicht kann mir jemand helfen
Danke im Voraus

0 Kommentare zu „Modernisierungsvereinbarung”

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