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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo

Ich bekam heute einen Brief der Wohnungsgesellschaft mit der Forderung von einer Nebenkostennachzahlung für die Zeit vom 15.02.03-31.12.2003 obwohl eine monatlicher Anteil von 77 EUR vertraglich vereinbart wurde Zimmergröße ca. 23qm. laut Nachzahlungs Abrechnung sollen es monatlich 84 EUR sein welche ich Zahlen hätte sollen. Bei einer Verteilung auf 76 Wohneinheiten (fast identischer Grösse) erscheint mir der Betrag von 84 EUR doch etwas hoch. Ich habe die Vermutung, dass die Nebenkosten für mein Appartement überhöht sind. Gibt es Vergleichsmöglichkeiten oder was kann ich tun um dies zu überprüfen ?
Bzw. ab wann kann ich von Betrug ausgehen ?
Viele Wohnungen im Haus stehen leer.
Ich habe zwar eine Auflistung der Nebenkosten bekommen. aufgrund der darin aufgelisteten Beträge frage ich mich aber wie es kommt, dass die Beträge für zB. Hausreinigung so hoch sind, dass es eigentlich im Haus glänzen müsste, was es nicht tut.

0 Kommentare zu „Dürfen Nebenkosten trotz vorheriger Vereinbarung nachgeforde”

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