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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo.

Folgendes Problem gibt mir zu Zeit etwas zu denken:

Als erstes möchte ich mal meine Wohnlage beschreiben, damit Ihr Euch in etwa ein Bild machen könnt; meine Wohnung ist ein 1-Zimmer Appartement im Keller eines 8-Familien Hauses (Souterrain). Die Fenster des Wohnraumes liegen auf der Rückseite des Hauses, die Fensternbank liegt quasi auf dem Rasen des Gartens meines Nachbarn, jener Nachbar mit dem ich z. Zt. im Zwist liege.

Dieser besagte Nachbar wohnt also in seiner Wohnung direkt über mir. Er hat sich mehrfach über mich bei unserer Vermieterin darüber beschwert, das ich angeblich meine Musik andauernd unerträglich laut höre.
Zugegeben, meine Anlage hat das Potential, die gesamte Nachbarschaft zu unterhalten. Ab und zu, aber wirklich sehr selten, höre ich tatsächlich auch mal laut Musik. Aber wenn überhaupt, dann keineswegs Stundenlang und auch nicht vor 10 Uhr oder nach 22 Uhr.
Erst letztes Wochenende, am Freitag Abend um 21 Uhr, hatte ich die Polizei im Haus. Da hat er im Garten gesessen, natürlich direkt vor meinem Fenster, welches angekippt war zu diesem Zeitpunkt. Ich hatte Besuch und wir haben in angenehmer Lautstärke Musik gehört, so das wir uns noch völlig entspannt in normalem Ton unterhalten konnten.
Das war ihm zu laut und er meldete mich bei meiner Vermieterin, die dann die Polizei verständigt hatte. Nebenbei; meine Vermieterin wohnt nicht im Haus.
Die Polizei hat auch nichts großartig unternommen, es war erst 21.15 Uhr und Freitag... Darüber hinaus haben die ja bei Ihrer Ankunft auch selber nichts gehört, mein Nachbar hat ja völlig übertrieben. Die haben mich nur angehalten, nach 22 Uhr die Lautstärke so zu senken, das es keine nächtliche Ruhestörung gibt.
Mit dieser Maßnahme der Polizei schien der werte Nachbar nicht zufrieden gewesen zu sein, denn am folgenden Morgen erhielt ich noch einen bösen Anruf meiner Vermieterin und heute sogar eine schriftliche Abmahnung aus demselben Grund.

Es ist in der Tat so, das nur dieser eine Nachbar sich gestört fühlt, sonst niemand. Und das auch noch meiner Meinung nach völlig ohne Grund.
Der ist Frührentner und den ganzen Tag zuhause... Darf ich deswegen jetzt gar nicht mehr leben??? Nur noch Muks-Mäuschen-still hier vor mich hin vegetieren???

Das sehe ich nicht ein! Wenn der hier Abends seinen Rasen mäht, wenn ich wegen meiner Nachtschicht bereits schlafen müsste, beschwere ich mich auch nicht. Und nur weil der keine Musik hört, würde ich darauf ebenfalls nicht verzichten wollen.

Ich werde völlig ungeachtet der möglichen Konsequenz so weiterleben wie bisher, ich bin Rücksichtsvoll über den Rahmen der gesetzlichen Pflicht hinaus, denke ich.

Was kann ich tun (ausser das Schlachtfeld freiwillig zu räumen), falls es zur Kündigung durch meine Vermieterin aus den o.g. Gründen kommen sollte? Hab ich Chancen dagegen vor zu gehen? Zum Beispiel durch Aussagen anderer Mitbewohner dieses Hauses, die die Aussagen meines 'werten Nachbarn' und den Kündigungsgrund widerlegen?

Oder muß ich tatsächlich klein beigeben und mich komplett ruhig verhalten?

Was würde die Rechtsprechung in so einem Fall sagen?

Ich wäre Dankbar für nützliche Ratschläge.

MfG
Ralph
Stichwörter: lärmbelästigung + wegen + kündigung

1 Kommentar zu „Kündigung wegen Lärmbelästigung...”

Gast Experte!

Zum Urteil: Baden erlaubt nach 22 Uhr!

Wenn der Mitmieter im Haus ab 18.00 Uhr im Hause ist, kann er dann sein Recht in Anspruch nehmen, nach 24.00 Uhr zu baden?- ohne Rücksicht auf Verluste?


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