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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo!

Kann der Vermieter, nachdem er gekündigt hat, die Zwischenablesegebühr und die Nutzerwechselgebühr komplett auf den ausziehenden Mieter umlegen (33,64 + 10,44 ?)?
Bitte helft mir, denn soweit ich weiß muss ich binnen 4 Wochen Einspruch dagegen einlegen, wenn mir was nicht passt. Tja und das passt mir eigentlich nicht

Danke schon mal!
Ein etwas frustrierter Uwe

1 Kommentar zu „Zwischenablesung / Nutzerwechselgebühr”

wolfgangdd

Sofern im Mietvertrag nichts geregelt ist, ist m.E. die Situation schwierig, da es div. unterschiedliche Gerichtsmeinungen dazu gibt.
Einige Gerichte sehen die Kosten der Zwischenablesung als Verwaltungskosten des Vermieters an (AG Braunschweig WuM 82, 170
AG Rendsburg WuM 82, 105, AG Augsburg WuM 96, 9 8)
andere wiederum bejahen eine Umlage auf alle Mieter und andere bürden sie dem ausziehenden Mieter auf. Versuch doch einfach mal dich auf die Verwaltungskosten zu berufen - vielleicht klappt es ja.

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