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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo Forum,
ich habe einen Mietvertrag bekommen und möchte ihn am Sonntag unterschreiben. Meine Frage:
Im §16 Absatz 5 wird ein Betrag für Instandhaltungs- und Instandsetzungsarbeiten festgelegt den ich bis zu dieser bestimmten Höhe tragen muss. Es sind hier in den Vordruck 150€ eingesetzt worden.
Nun habe ich mich mit Freunden unterhalten die meinten alle es seien nur 80€ gesetzlich vertretbar (die sind aber keine Fachleute).
Was könnt ihr mir dazu sagen?
Vielen Dank
Peter

1 Kommentar zu „Instandsetzung- und Instandhaltungskosten”

rhw Experte!

Hallo Werz,

der Gesetzgeber wollte hier eine Mieterbeteiligung an 'Klein'reparaturen postulieren, da sind 150 Euro sicherlich ungewöhnlich hoch. Mir sind eher Beträge von um 50 Euro je Instandsetzung bekannt.
Oder ist hier eine Gesamtsumme pro Jahr gemeint? Das wäre wohl akzeptabel.

MfG
rhw

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