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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo. Auf meiner kürzlich erhaltenen Betriebskostenabrechnung werden die Messdienstkosten mit 221 € veranschlagt. Nach Aussage des Vermieters handelt es sich dabei um die Kosten für die jährliche Ablesung meines Heizungs-& Wasserverbrauchs, sowie der Datenpflege. Ich halte diesen Wert für deutlich zu hoch, mir fehlen aber Vergleichsmöglichkeiten. Wer kann mir hier weiterhelfen? Danke!
Stichwörter: messdienstkosten +

4 Kommentare zu „messdienstkosten - 221 € ??”

rhw Experte!

Hallo,

helfen kann dir der Vermieter! Lass dir die zugrunde liegende Originalrechnung des Messdienstes vorlegen / in Kopie zusenden (ggf. Kopierkosten erstatten!). Darauf hast du Anspruch.

MfG
rhw

Muffin

Hallo,bei mir ist das ablesen auch mit 225€ veranschlagt fürs ganze Haus 3 wohnungen da von meinem Vermieter komischerweise alle Uhren und Heizungsmessuhren kaputt sind verstehe ich nicht wie die firma überhaupt für meinen Vermieter das berechnen konnte auf meine Frage ob es eine Rechnung gibt sagte mein Vermieter mir er hätte keine weil er es bar bezahlen mußte sonst hätte er die Nebenkostenabrechnung überhaupt nicht erhalten.Als die firma da war wurde ausgemacht das pro Wohnung und pro Jahr 50€ zu bezahlen wären auf einmal sind es aber 75 €.Mein Mieter über mir und ich selber haben doch tatsächlich das ganze Öl alleine verbraucht und meinem Vermieter blieben dann 100 Liter Öl bei mir allerdings mit 35m² 1300 Liter Öl.Als ich die Firma dann anrief und ihr mitteilte das ich das Geld 75€ für die Nebenkostenerrechnung nicht bezahlen würde sagte man mir das ich doch bitte alles alleine ausrechnen solle denn ichwürde mich da sehr gut auskennen Aber ihr Geld haben die vom Vermieter ja schon bekommen so kann man das auch machen.Ich habe schon überlegt ob ich nicht umschulen soll auf diesen Beruf denn so schnell verdiene ich mein Geld nirgendwoanders.Sind die 220 € für eine Wohnung berechnet dann ist es auf jeden Fall viel zu hoch.

rhw Experte!

... auf meine Frage ob es eine Rechnung gibt sagte mein Vermieter mir er hätte keine weil er es bar bezahlen mußte sonst hätte er die Nebenkostenabrechnung überhaupt nicht erhalten...[/quote:8f2d4]

Hallo Muffin,

Beträge, die der Vermieter nicht durch Rechnung belegen kann, würde ich persönlich generell nicht bezahlen, bei nicht nachvollziehbarer Höhe schon gleich gar nicht.

MfG
rhw

Gast Experte!

Hallo,

was sind denn diese Messdienstkosten überhaupt?
Ist das die Kontrolle der Heizkostenverteiler und Warmwasserzähler? Diese sind ja in meiner Wohnung, also müsste ich doch etwas von einer solchen Kontrolle wissen, oder?

Ich habe diese Musterrechnung http://www.rse-wolfen.de/leistungen/pdf/messdienstkostenpreisliste.pdf[/url:75357] gefunden, und sehe darin nur, dass hier die Zählerstände abgelesen werden, aber das Datum des Messdienstes auf meiner Nebenkostenabrechnung ist ein ganz anderes als das der eigentliche Ablesung?

Vielen Dank schon mal für jede Hilfe.

Nad

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