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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo,

ich weiss die Frage ist vielleicht schon sehr oft gestellt worden. Aber es gab immer verschiedenartige Antwort, so das ich jetzt nicht weiss wie ich mich verhalten soll.

Ist es richtig das ich laut neuem Mietgesetzt nicht mehr verpflichtet bin zu renovieren (Einzugstermin war 01.03.02)? Im Vertrag steht: "Der Mieter ist verpflichtet nach Auszug, die Wohnung so zu hinterlassen wie sie vorgefunden wurde, was heißt das die Wohnung renoviert war (gestrichen usw.). Bin ich jetzt verpflichtet dazu? Weil meine Mietdauer fällt ja nicht unter den bekannten Fristenplan usw. Wäre nett wenn Ihr mir da eine Antwort schreiben könntet. Vielen Dank schon mal im voraus.
Stichwörter: renovieren + verpflichtet + auszug

0 Kommentare zu „Verpflichtet zu Renovieren nach Auszug?”

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