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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo,
Ende vorletzten Jahres fand ein Mieterwechsel in dem Haus, in dem wir wohnen statt. Seitdem wohnt hier eine Person mehr, als in den Jahren zuvor. Als nun unsere Nebenkostenabrechnung in´s Haus flatterte, bemerkten wir, dass wir nahezu die selben Kostenanteile zu zahlen haben wie im Jahr letzten Jahr. Auf meine Frage diesbezüglich antwortete mir meine Vermieterin, dass halt nur 3 Personen zu diesem Haushalt gemeldet seien.
Außerdem, wohnt hier auch er Sohn unserer Vermieterin. Der, hat einen Dauergast, der sich wirklich fast Tag und Nacht in der Wohnung aufhält. Auch, wenn der "Mieter" der Wohnung nicht anwesend ist!

Das kann doch nicht rechtens sein?! Schließlich müssen wir für unseren 3-jährigen Sohn auch einen vollen Personenanteil tragen.

Kann mir da Jemand von Euch weiterhelfen?

Vielen Dank im Voraus, Lidija & Co
Stichwörter: gemeldete + man + mittragen + personen + dauergäste

0 Kommentare zu „Muss man Dauergäste und nicht gemeldete Personen mittragen?”

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