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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Ich habe eine Frage? Und zwar wohnen wir seit über 5 Jahren in einem 6 Familienhaus zur Miete,und haben ein Problem.
Unser Wasch und Trockenkeller ist nicht abschließbar im Keller,ich bin der einzigste Mieter der Ihn benutzt,es kann jeder unbefugte da rein.
Einmal habe ich es durchgesetzt das man ein Schloß zum abschließen in diese Türe rein gemacht hat zu diesem Waschund Trockenkeller und auf einmal war von Heute auf morgen wieder das Schloß raus.Mir kommt dauernd Wäsche weg,ich habe jetzt schon mehrmals darum gebeten ein Schloss da rein zu machen von mir aus kann auch der Hausmeister einen Schlüssel bekommen,aber es wird nicht gemacht,es kann jeder sogar die Kinder aus dem Haus können wenn Sie in den Keller gehen in diesen Raum.
Mein Mann und ich sind zur Zeit auf Arbeitssuche und können nicht dauernd für eine 5 köpfige Familie neue Wäsche kaufen weil Sie gestohlen wurde,was können wir dagegen tuen gegen diese Vermietergesellschaft? Hat jemand Gerichtsurteile? Ich bin ja auch nicht immer zu Hause muß ja auch einkaufen u.s.w.und ich kann auch nicht sehen ob und wer in den Keller geht weil ich in der 2.Etage wohne.Wenn ich der Sachbearbeiterin oder dem Teamleiter meinen Unmut darüber äußere bekomme ich immer eine schriftliche Mitteilung das der Wasch und Trockenkeller für jeden zugänglich sein muß,obwohl wir jedes Jahr uns wieder neu dafür anmelden müssen wer dort waschen und trocknen möchte.Und seit 2 Jahren zahle ich die Kosten für diesen Keller alleine.Ich wäre Euch dankbar wenn mir einer schnelle Hilfe zusagen könnte.Vielen Dank für Eure Antwort im vorraus.
Stichwörter: helefen + trockenkeller + wasch + wegen

2 Kommentare zu „Wer kann mir helefen wegen Wasch und Trockenkeller?”

Diega

Mahlzeit,

vorab möchte ich Euch doch dringend einen Rat geben: Lasst den Mietvertrag einmal überprüfen.


Wieso zahlt Ihr die Kosten für die Nutzung eines Wasch-Trocken-Keller alleine?
Wenn dieser für alle zugängig sein soll???????????????

Wieso müsst Ihr Euch vorab für die Nutzung entscheiden?

Ich stelle hier ein paar Tips ein:


Waschküche im Miethaus muß abschließbar sein

Die Waschküche in einem Mehrfamilienhaus muß abschließbar sein und eine Lüftungsmöglichkeit haben. Es sei dem Mieter nicht zuzumuten, während der Wäsche und des Trocknens ständig auf die Wäsche aufzupassen, um sie vor Diebstahl zu schützen, entschied das Kasseler Amtsgericht in einem Rechtsstreit. (Az.: 451 C 3313/95)

Wenn die Waschküche keine abschließbare Tür und kein Fenster zum Lüften habe, sei der Mietgebrauch eingeschränkt. Das Gericht hatte deshalb einem Mieter recht gegeben, der seine Miete um zehn Prozent gekürzt hatte.


Waschküchenbenutzung vorenthalten

Wird dem Mieter der Gebrauch einer Gemeinschaftseinrichtung – hier: Waschküche – vorenthalten, ist eine Mietminderung – hier: 5 Prozent – gerechtfertigt. (LG Münster 8 S 306/97 WM 98, 723)

2. Wird dem Wohnungsmieter die Nutzung eines Trockenraumes entzogen, ist die Miete gemindert (hier: 2% Minderungsquote). (LG Saarbrücken, Urteil wem 7. 6. 1996- 13 BS 13/96)

Der Ausgang würde mich interessieren.

Gast Experte!

Hallo Diega <!-- s :D --><!-- s :D -->
Danke für Deine Mühe nun habe ich endlich mal etwas in der Hand wo ich gegen diese Gesellschaft mich wehren kann <!-- s :D --><!-- s :D -->
Leider hatte ich keine Antworten mit Gerichtsurteilen zur Stelle aber jetzt kann ich etwas dagegen machen hoffe ich mal <!-- s :wink: --><!-- s :wink: -->
Dann werde ich Dir berichten was dabei raus gekommen ist <!-- s :wink: --><!-- s :wink: -->
Mit freundlichen Grüßen Ihre 5 Wuppies.Helen

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