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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Ich möchte gerne von Euch wissen, wie Ihr diese Abmachung versteht und wie die Vertragsabmachung rechtlich einzuhalten ist.

Zitat aus dem MV:[/b:4d9b4]
§13 Rückgabe der Mietsache

(1)Bei Ende des Mietvertrages hat der Mieter die Mietsache vollständig geräumt und sauber zurückzugeben. Alle Schlüssel, auch vom Mieter selbst beschaffte, sind dem Vermieter zu übergeben. Der Mieter haftet für alle Schäden, die dem Vermieter oder einem Mietnachfolger aus der Nichtbefolgung dieser Pflicht
Zitat Ende[/b:4d9b4]

Meine Frage bezieht sich auf den ersten Satz.
Wie wir die Wohnug übergeben sollen, bei unserem Auszug.

Ich verstehe unter geräumt, das alle Möbel draussen sind die uns gehören und nur die Dinge bleiben, die vor dem Einzug auch drin waren. Wie Ofen, Waschbecken (Küche), Einbauküche oder ähnliches.
Sauber verstehe ich, dass ich den Pakett, Türen, Fenster und die Räume putzen soll mit Putzmittel. Fegen oder Staubsaugen soll.

Ich verstehe aber nicht unter sauber, das ich die Wohnung renovieren soll.
Also streichen, vielleicht noch Tapete abmache oder ähnliches.

Warum stelle ich diese Frage, weil die Vermieter hier auf einmal was von renovieren sagen, obwohl wir das im Vertrag wie oben beschrieben, nicht zu stehen haben.

Was meint Ihr dazu.
Vielen Dank.
Stichwörter: bedeutet + vertragsabmachung

1 Kommentar zu „Was bedeutet diese Vertragsabmachung?”

FischkoppStuttgart Experte!

§ 7 + §18 im Standartmietvertrag richten sich an die Renovierung.
Bitte diese beachten

§ 7:
Renovierungszyklus
z.B. Fenster (innen) + Türen nach 5 Jahren

§ 18:
Bei Vorzeitigem Auszug anteilig die Renovierungskosten. Nach 1J z.B. 20% der Kosten, etc.

§13:
Vollständig geräumt: Alle Persönlichen Sachen des Mieters sind aus der Wohnung raus.
Sauber: Wohnung gereinigt, MÜLL ! ! (evtl von renovierung) erntfernt, Hier streiten sich selbst die Richter.

Alle SChlüssel (Wirklich ALLE) abgeben

Sollte Sich nicht dran gehalten werden, gehen evtl entstehende Kosten an den Mieter.

Guter Rat aus Eigener Erfahrung: ein Vollständiges Protokoll bei abgabe der Schlüssel/ Wohnungsübergabe unterschreiben lassen! ! !

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