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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Guten Tag!

Am 28.02.2004 kündigte ich mein Zimmer außerordentlich, da der Vermieter seinen Pflichten nicht nachkam. Am 01.01.2004 rief er an um mit einem meiner Elternteile (ich studiere) zu sprechen. Er bestätigte unter Zeugen mündlich die außerordentliche Kündigung, mit gleichzeitiger Beleidigung an mich gerichtet. Weiterhin verfasste er am 15.03.2004 einen Widerspruch, mit Verlangen auf Entschuldigung, erst dann könne über eine vorzeitige Kündigung neu verhandelt werden.

Was kann ich tun? Hat er einen Fehler begangen, oder ich?
Stichwörter: kündigung + außerordentliche

2 Kommentare zu „Außerordentliche Kündigung”

Gast Experte!

Entschuldigung, es muss heissen er rief am 01.03.2004 an <!-- s :) --><!-- s :) -->

Gast Experte!

Rechtschutz oder mietschutzbund. Zu Wenig informationen.
Bei Mängel miete unter Vorbehalt! ! Zahlen.

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