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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo allerseits,

ich wohne jetzt seit Juli 2003 in meiner Wohnung. Mit Beginn der Heizperiode (Oktober 2003) bemerkte ich, dass sämtliche Heizkörper/Rohre ziemlich nervige, knackende Geräusche verursachten. Und das nicht nur wenn ich die Heizung aufdrehe, sondern auch wenn meine Obermieter aufdrehen. Besonders störend ist das natürlich im Wohnzimmer beim gemütlichen Fernsehabend und ganz besonders im Schlafzimmer. Nun habe ich den Vermieter darüber informiert und er hat auch prompt einen Handwerker bestellt. An sich sehr lobenswert, doch gebracht hat es gar nichts. Aussage: da könne man nichts machen. Nun habe ich dem Vermieter schriftlich mitgeteilt, dass ich den vollen Mietpreis nur noch unter Vorbehalt zahle und auf eine Reparatur bestehe. Darauf habe ich bis jetzt noch keine Antwort erhalten.
Da es mir nun reicht, möchte ich die Miete mindern. Dazu hätte ich ein paar Fragen: 1. Wieviel? (Die Geräusche sind insb. im Wohn-und Schlafzimmer andauernd und sehr störend). 2. Ab wann in Bezug auf rückwirkend darf ich die Miete kürzen? 3. Für welchen Zeitraum darf ich kürzen? (Nur Heizperiode oder jeden Monat)
Ich würde mich über viele viele Antworten, Tipps und Ratschläge sehr freuen.
In diesem Sinne viele Grüße

Kay

1 Kommentar zu „Mietminderung wegen Heizungsgeräuschen”

Gast Experte!

Hi,

Rückwirkend können Sie nicht mindern, sondern erst ab dem Zeitpunkt wo die "Reparaturfrist" abläuft und der Vermieter den Schaden nicht behoben hat.

Ein paar Urteile zum Theme Mietminderung Lärm/Heizung, Prozente die abgezogen werden können stehen unter den Urteilen !

gruß


Heizung (Knackgeräusche)

Rhythmisch wiederkehrende Knackgeräusche der Heizung, die die Benutzung des Schlafzimmers unzumutbar machen.

LG Mannheim, Urteil vom 23.11.1977- 4 S 95/77, Die Justiz 1978, S. 233 = ZMR 1978, S. 84 (Minderung von 75 % des Mietwertes des Schlafzimmers).
75 %

Heizung (Klopfgeräusche in der Zentralheizung)

LG Darmstadt, Urteil vom 25.10.1978 - 7 S 131/78, WM 1980, S. 52 (17 % entsprechen im vorliegenden Fall 70,- DM).
17 %

Heizung (lautes Knacken und Rauschen)

LG Hannover, Urteil vom 15.04.1994 - 9 S 211/93, WM 1994, S. 463 (Laute Knackgeräusche eines Gas-Raumheizers).

AG Hamburg, Urteil vom 08.01.1987 - 49 C 836/86, WM 1987, S. 271 (in den Monaten Dezember bis März).
10 %

Heizung (lautes Knacken und Rauschen)

AG Hamburg, Urteil vom 08.01.1987 - 49 C 836/86, WM 1987, S. 271 (im Monat April).
5 %

Heizung (Klopfgeräusche)

Klopfgeräusche in der Heizungsanlage, die den ungestörten Schlaf unmöglich machen, führen zu einer Minderung der Miete unabhängig von einem Verschulden des Vermieters.

AG Würzburg, Urteil vom 20.10.1987 - 13 C 1045/87, WM 1988, S. 156.

AG Hamburg, Urteil vom 04.08.1987 - 47 C 2816/86, WM 1987, S. 382.
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Heizung (Geräusche)

Ein Geräuschpegel gem. DIN 4109 in der Wohnküche von mehr als 30 dB (A) indiziert einen Mangel der Mietwohnung.

AG Hamburg, Urteil vom 03.07.1997 - 48 C 249/96, WM 1997, S. 551

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