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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Ende letzten Jahres ist mir von meinem Vermieter eine Mieterhöhung zum 01.01.04 ins Haus geflattert, demnach soll ich, nachdem die Sozialbindung abgelaufen ist, nun eine höhere Miete gezahlt werden. Ist das rechtens? Ich wohne seit 01.04.03 in dieser Wohnung und eine "ordentliche" Mieterhöhung wäre demnach frühestens nach 3 Jahre möglich. Als die Sozialbindung noch bestand, habe ich eine sogenannte Fehlbelegungsabgabe an die Investitionsbank S-H gezahlt, deren Höhe abhängig von meinen Gehalt war.

Ich hab die erhöhte Mietzahlung unter Vorbehalt erstmal gezahlt -sicher ist sicher

Wäre super, wenn mir jemand helfen könnte...

Greetz...[/b:0bf8a]
Stichwörter: ablauf + mieterhöhung + sozialbindung

0 Kommentare zu „Mieterhöhung nach Ablauf Sozialbindung”

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